Zum Inhalt springen
Ausbildung

Kostet die Physiotherapie-Ausbildung in Berlin Schulgeld – oder wird sie vergütet?

Seit dem 1. Januar 2022 fällt in Berlin für die Physiotherapie-Ausbildung kein Schulgeld mehr an, eine Ausbildungsvergütung folgt daraus aber nicht. Gesetzestext und Senatsantworten belegen beides, dazu kommen die Restkosten, die Bedarfssätze beim Schüler-BAföG und der Bildungsgutschein.

7 Min. Lesezeit 27. Juli 2026 Rüdiger Schröder

Die Physiotherapie war jahrzehntelang einer der wenigen Ausbildungsberufe, in denen man für die eigene Ausbildung bezahlt hat und kein Geld verdiente. In Berlin ist das seit 2022 anders, und die Grundlage dafür kannst du nachlesen: ein Landesgesetz vom 9. Februar 2023, das rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt. Ob du während der drei Jahre Geld bekommst, regelt dieses Gesetz allerdings nicht. Das hängt davon ab, wer hinter deiner Schule steht.

Das Landesgesetz hinter der Schulgeldfreiheit

Die Regelung heißt Gesetz über die Förderung von Gesundheits­fach­berufs­ausbildungen, kurz GesfbFöG. Das Abgeordnetenhaus hat sie am 9. Februar 2023 beschlossen, verkündet wurde sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 5 vom 22. Februar 2023 auf Seite 37. Sie funktioniert anders, als das Wort Schulgeldfreiheit vermuten lässt. Das Land verbietet den Schulen kein Schulgeld, es bezahlt sie dafür, dass sie keines verlangen.

Nach § 1 Absatz 1 bekommt der freie Träger einer Schule mit Sitz im Land Berlin ab dem 1. Januar 2022 für jeden Ausbildungsmonat einer Schülerin oder eines Schülers eine Förderung. Sie wird auf Antrag gezahlt und für jeden tatsächlich besetzten Ausbildungsplatz berechnet. Die Physiotherapie steht dort an erster Stelle von sechs Ausbildungen. Außerdem genannt sind Ergotherapie, Logopädie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie sowie die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister.

Die wichtigste Bedingung steht in Absatz 2. Einen Anspruch auf die Förderung hat der freie Träger nur, wenn er sich gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, vollständig auf die Erhebung eines Schulgeldes zu verzichten. Eine Schule bekommt also entweder die Förderung oder nimmt Schulgeld, beides zusammen schließt das Gesetz aus.

Daraus folgen zwei Punkte, die auf Ratgeberseiten selten stehen. Den Anspruch hat die Schule und nicht du. Das Gesetz zwingt keinen Träger zur Teilnahme, es macht die Teilnahme aber wirtschaftlich attraktiv. Außerdem steht die Höhe der Förderung nicht im Gesetz, § 1 Absatz 5 ermächtigt die Senatsverwaltung, sie durch Rechtsverordnung zu regeln. Ein Enddatum kennt das Gesetz nicht, § 2 regelt nur das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung.

Wer 2022 noch gezahlt hatte, bekam sein Geld zurück. Nach § 1 Absatz 3 erstattet das Land den Trägern die Schulgelder, die sie vom 1. Januar 2022 bis zum Ende des jeweiligen ersten Schulsemesters 2022 eingenommen haben. Die Träger müssen dieses Geld unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler auszahlen. Voraussetzung war, dass das Ausbildungsverhältnis zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 noch bestand.

Wovon eine Ausbildungsvergütung abhängt

Neben dem Landesgesetz gibt es einen zweiten Finanzierungsweg, und der ist bundesrechtlich geregelt. § 17a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes finanziert über Zuschläge die Kosten der Ausbildungsstätten und ausdrücklich die Ausbildungsvergütungen für die in § 2 Nummer 1a genannten Berufe. Unter Buchstabe d dieser Aufzählung stehen Krankengymnastinnen und Krankengymnasten sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstätte staatlich anerkannt ist und ein Krankenhaus ihr Träger oder Mitträger ist.

Hier trennen sich die Wege. Steht hinter deiner Schule ein Krankenhaus, läuft die Finanzierung über § 17a KHG, und die deckt Schulkosten, Kosten der praktischen Ausbildung und eine Ausbildungsvergütung ab. So beschreibt es auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in ihrer Antwort vom 20. März 2026 auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus. Dort geht es um die fünf Berliner Ergotherapieschulen. Vier davon werden über Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern nach § 17a KHG finanziert, die fünfte über die Schulgeldersatzleistung des Landes. Für die Physiotherapie gilt dieselbe Rechtsgrundlage, denn beide Berufe stehen in derselben Aufzählung des § 2 Nummer 1a KHG.

Steht kein Krankenhaus dahinter, gilt das Landesgesetz. Es ersetzt das Schulgeld, du zahlst also nichts mehr, bekommst aber auch nichts. Die Grenze zieht das Gesetz selbst. Nach § 1 Absatz 1 gibt es die Landesförderung nicht für Ausbildungsmonate, in denen der Träger Finanzhilfen nach § 17a KHG erhält. Ein Träger kann also nur einen der beiden Wege nutzen.

Für deine Bewerbung heißt das, dass du im Aufnahmegespräch fragen solltest, wer Träger oder Mitträger der Schule ist. Welche staatlich anerkannten Schulen es in Berlin gibt und welche Beträge einzelne von ihnen selbst nennen, steht im Beitrag zur Physiotherapie-Ausbildung in Berlin.

Was das Land seit 2022 übernommen hat

Wie das in der Praxis aussieht, hat der Senat 2024 beziffert. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage vom 2. April 2024 heißt es, das Land Berlin übernehme seit Beginn des Ausbildungssemesters im Herbst 2022 die Schulgelder, die an den Schulen in privater Trägerschaft bis dahin noch erhoben wurden, auf freiwilliger Basis als Schulgeldersatzleistung. Dazu nennt der Senat Zahlen. Zum 1. November 2021 gab es 899 Ausbildungsplätze in der Physiotherapie, zum 1. März 2024 waren es 958. Von den 59 zusätzlichen Plätzen entfielen 39 auf Schulen, die bis zum Herbst 2022 noch Schulgeld erhoben hatten. Deren Auslastung stieg im selben Zeitraum von 88,6 auf 97,8 Prozent.

Mit „freiwillig“ meint der Senat, dass das Land hier etwas bezahlt, wozu es bundesrechtlich nicht verpflichtet ist. Eine Berliner Schule beschreibt dieselbe Lage aus ihrer Sicht kürzer. Bei der Lehrakademie für Physiotherapie heißt es, die Ausbildungsgebühren würden seit dem 1. Oktober 2022 vom Land Berlin übernommen. Das ist eine Angabe des Anbieters, sie deckt sich aber mit der Gesetzeslage.

Was trotzdem Geld kostet

Das Landesgesetz erfasst das Schulgeld. Lernmittel, Fachbücher, Berufskleidung und Fahrten kommen darin nicht vor, denn die Verpflichtung des Trägers bezieht sich ausdrücklich auf die Erhebung eines Schulgeldes.

Einen festen Betrag gibt es für den letzten Schritt. Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, kostet in Berlin 85,00 Euro (Stand Juli 2026). Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rechtsgrundlage sind § 1 Absatz 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen. Ohne diese Erlaubnis darfst du die Berufsbezeichnung auch nach bestandener Prüfung nicht führen. Für den Antrag brauchst du außerdem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, beide bei Antragstellung nicht älter als drei Monate. Auch dafür fallen Kosten an, deren Höhe von Meldebehörde und Arztpraxis abhängt.

Für Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Berufskleidung an den Berliner Schulen gibt es keine amtlich veröffentlichte Vergleichszahl. Die Schulen weisen diese Posten unterschiedlich aus, und die Beträge, die im Netz kursieren, lassen sich an keiner amtlichen Quelle prüfen. Lass dir die Summe vor Vertragsschluss schriftlich geben.

BAföG und Bildungsgutschein

Offen ist dann noch der Lebensunterhalt. Für eine schulische Ausbildung ohne Vergütung ist das Schüler-BAföG der übliche Weg. § 12 BAföG bemisst den Bedarf nach Schulart und Wohnsituation. Für Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sind es 276 Euro monatlich, wenn du bei deinen Eltern wohnst, und 666 Euro, wenn du nicht bei ihnen wohnst. In welche Schulart deine Ausbildung fällt, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung und nicht die Schule.

Der Unterschied zum Studium steht in § 17 BAföG. Nach Absatz 1 wird die Ausbildungsförderung als Zuschuss gezahlt. Dass die Hälfte ein Darlehen ist, gilt nach Absatz 2 nur an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Schüler-BAföG zahlst du also nicht zurück.

Wer aus einem anderen Beruf kommt, wendet sich an die Agentur für Arbeit. § 81 SGB III erlaubt die Förderung einer beruflichen Weiterbildung, wenn sie notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, wenn die Agentur vorher beraten hat und wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Absatz 2 nennt ausdrücklich den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses. Das Gesetz sagt „können“. Die Agentur entscheidet also nach Ermessen, einen Rechtsanspruch hast du nicht.

Dabei ist die Reihenfolge vorgeschrieben. Der Bildungsgutschein nach § 81 Absatz 4 bescheinigt, dass die Voraussetzungen vorliegen. Er kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein, und du musst ihn dem Träger vor Beginn der Maßnahme vorlegen. Wer zuerst den Schulvertrag unterschreibt und danach zur Beratung geht, hält die Reihenfolge nicht ein, die das Gesetz verlangt.

Nach der Prüfung

Wie der Einstieg verläuft, hängt auch vom ersten Arbeitsplatz ab. Frag im Vorstellungsgespräch, wie die Einarbeitung aussieht und ob du vom ersten Tag an eine volle Behandlungsliste hast - auch wenn du dich bei uns in Hellersdorf bewirbst. Womit du im ersten Berufsjahr rechnen kannst, steht im Beitrag zum Gehalt als Physiotherapeut in Berlin.

Das GesfbFöG ist Landesrecht und gilt nur für Schulen mit Sitz im Land Berlin. Wenn du in Brandenburg oder einem anderen Land suchst, musst du die Frage dort neu stellen, denn die Länder regeln die Finanzierung unterschiedlich. Die Senatsverwaltung gibt in ihrer Antwort vom März 2026 an, dass sie sich über die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden an einer Unterarbeitsgruppe zur Finanzierung der Gesundheitsfachberufe beteiligt. Ziel ist eine bundesweit auskömmliche, gerechte und transparente Finanzierungssystematik. Beschlossen ist eine solche bundesweite Regelung bisher nicht.

Aequilibrium in Berlin-Hellersdorf sucht Physiotherapeut:innen mit abgeschlossener Ausbildung und zahlt 22 bis 24 Euro pro Stunde je nach Qualifikation. Die Einzelheiten stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeut:innen.

Häufige Fragen

Kostet die Physiotherapie-Ausbildung in Berlin Schulgeld?

An Schulen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, nicht. Das Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen (GesfbFöG) vom 9. Februar 2023 gewährt dem freien Träger einer Berliner Schule ab dem 1. Januar 2022 für jeden Ausbildungsmonat eine Förderung je besetztem Ausbildungsplatz. Nach § 1 Absatz 2 besteht dieser Anspruch nur, wenn sich der Träger verpflichtet, vollständig auf die Erhebung eines Schulgeldes zu verzichten. Den Anspruch hat die Schule und nicht die Auszubildenden. Keine Schule muss teilnehmen, die Förderung macht es für sie aber wirtschaftlich attraktiv.

Wird die Physiotherapie-Ausbildung in Berlin vergütet?

Nur an Schulen, deren Träger oder Mitträger ein Krankenhaus ist. Für diese Schulen gilt § 17a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Er finanziert über Zuschläge die Kosten der Ausbildungsstätte und ausdrücklich die Ausbildungsvergütungen für die in § 2 Nummer 1a genannten Berufe, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten stehen dort unter Buchstabe d. Schulen ohne Krankenhausträger fallen unter das Landesgesetz, und das ersetzt nur das Schulgeld. Die konkrete Höhe steht im Ausbildungsvertrag.

Seit wann gibt es in Berlin keine Schulgelder mehr in der Physiotherapie?

Seit dem 1. Januar 2022, rückwirkend geregelt durch ein Gesetz vom 9. Februar 2023. In der Praxis übernimmt das Land die Schulgelder laut Antwort des Senats vom 2. April 2024 seit Beginn des Ausbildungssemesters im Herbst 2022 auf freiwilliger Basis als Schulgeldersatzleistung. Für den Zeitraum davor erstattet § 1 Absatz 3 GesfbFöG den Trägern die eingenommenen Schulgelder unter der Auflage, sie an die Schülerinnen und Schüler auszukehren. Ein Enddatum enthält das Gesetz nicht.

Bekomme ich BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung, und muss ich es zurückzahlen?

Schüler-BAföG musst du nicht zurückzahlen. Nach § 17 Absatz 1 BAföG wird die Ausbildungsförderung als Zuschuss gezahlt. Dass die Hälfte ein Darlehen ist, gilt nach Absatz 2 nur an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Der Bedarf richtet sich nach § 12 BAföG. Für Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind es 276 Euro monatlich, wenn du bei den Eltern wohnst, und 666 Euro, wenn du auswärts wohnst. Wie deine Schule eingeordnet wird, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung.

Zahlt die Agentur für Arbeit die Physiotherapie-Ausbildung über einen Bildungsgutschein?

Das ist möglich, einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht. Nach § 81 SGB III „kann“ gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, wenn die Agentur vorher beraten hat und wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Absatz 2 nennt ausdrücklich den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses. Der Bildungsgutschein nach Absatz 4 kann zeitlich, regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein und muss dem Träger vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Welche Kosten bleiben trotz Schulgeldfreiheit?

Das Landesgesetz erfasst nur das Schulgeld. Lernmittel, Fachbücher, Berufskleidung und Fahrten kommen darin nicht vor. Einen festen Betrag gibt es für den Abschluss: Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, kostet beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 85,00 Euro (Stand Juli 2026). Grundlage sind § 1 Absatz 1 MPhG und die Gebührenordnung für das Gesundheits- und Pflegewesen. Dazu kommen ein Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung, beide bei Antragstellung nicht älter als drei Monate. Für Prüfungsgebühren und Lehrmittel an den Berliner Schulen gibt es keine amtlich veröffentlichte Vergleichszahl.

Quellen

  1. Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen (Gesundheitsfachberufeförderungsgesetz – GesfbFöG), GVBl. für Berlin Nr. 5 vom 22.02.2023, S. 37 · Land Berlin, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin · Gesetz vom 9. Februar 2023
  2. § 17a KHG – Finanzierung von Ausbildungskosten · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Abgerufen Juli 2026
  3. § 2 KHG – Begriffsbestimmungen (Nummer 1a Buchstabe d: Krankengymnastin/Physiotherapeut) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Abgerufen Juli 2026
  4. Schriftliche Anfrage Drucksache 19/18568 „Fachkräftemangel im Land Berlin“ nebst Antwort des Senats · Abgeordnetenhaus von Berlin, 19. Wahlperiode · Antwort vom 2. April 2024
  5. Schriftliche Anfrage Drucksache 19/25404 „Versorgung mit Ergotherapieplätzen für Kinder und Jugendliche in Berlin“ nebst Antwort des Senats · Abgeordnetenhaus von Berlin, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege · Antwort vom 20. März 2026
  6. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Physiotherapeut/in · Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) · Abgerufen Juli 2026
  7. § 12 BAföG – Bedarf für Schülerinnen und Schüler · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Abgerufen Juli 2026
  8. § 17 BAföG – Förderungsarten (Zuschuss und Darlehen) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Abgerufen Juli 2026
  9. § 81 SGB III – Grundsatz der Förderung der beruflichen Weiterbildung, Bildungsgutschein · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Abgerufen Juli 2026
  10. Gebühren (Ausbildung Physiotherapie) · Lehrakademie für Physiotherapie PT GmbH, Berlin (Anbieterangabe) · Abgerufen Juli 2026

Du suchst einen Ort, an dem das alles zusammenkommt?

Wir suchen ausgebildete Physiotherapeuten (m/w/d), 22 bis 24 Euro pro Stunde. Praxis, Rehasport und Funktionstraining unter einem Dach.

030 91201682 Montag–Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr Freitag: 08:00–14:00 Uhr