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Arbeitsmarkt

Ausländischen Physiotherapie-Abschluss in Berlin anerkennen lassen: Ablauf, Kosten, Prüfung

Wer im Ausland Physiotherapie gelernt hat, braucht in Berlin eine Erlaubnis des LAGeSo, um als Physiotherapeut:in zu arbeiten. Unterlagen, B2-Nachweis, Gebühr, Fristen, Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang und der Zuschuss des Bundes im Überblick.

6 Min. Lesezeit 29. September 2026 Rüdiger Schröder

Wer im Ausland Physiotherapie gelernt hat und in Berlin im Beruf arbeiten will, stellt den Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das Amt prüft, ob die Ausbildung der deutschen gleichwertig ist, und erteilt dann die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. Die Gebühr beträgt 164 Euro, Stand September 2026. Verlangt wird Deutsch auf Niveau B2. Bei vollständigen Unterlagen rechnet das LAGeSo mit etwa drei bis vier Monaten. Stellt das Amt wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung fest, kommt eine Prüfung oder ein Anpassungslehrgang hinzu. Die folgenden Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall, Beratungsstellen in Berlin, die dafür nichts berechnen, stehen weiter unten.

Warum Sie eine Erlaubnis brauchen

„Physiotherapeutin“ und „Physiotherapeut“ sind geschützte Berufsbezeichnungen. Wer sie führen will, braucht nach § 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) eine Erlaubnis. Nach § 2 MPhG bekommt sie, wer die Ausbildung mit staatlicher Prüfung abgeschlossen hat, zuverlässig und gesundheitlich geeignet ist und die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse hat. Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung erfüllt die erste Voraussetzung, wenn sie als gleichwertig gilt. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Gleichwertigkeit vor den übrigen Voraussetzungen geprüft werden soll. Auf Antrag bekommen Sie darüber einen eigenen Bescheid.

Zuständig ist das LAGeSo

In Berlin entscheidet das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im LAGeSo, Turmstraße 21, 10559 Berlin. Es gibt zwei getrennte Verfahren, eines für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz und eines für Abschlüsse aus Drittstaaten. Den EU-Antrag können Sie online mit einem BundID-Konto stellen.

Zum Antrag gehört ein Nachweis, dass Berlin zuständig ist. Das LAGeSo nennt als Beispiele den Wohnort oder eine Einstellungszusage. Wer noch im Ausland lebt, kann die Zuständigkeit also auch über eine Zusage einer Berliner Praxis begründen.

Welche Unterlagen Sie einreichen

Für Abschlüsse aus Drittstaaten listet das LAGeSo auf der Seite zum Drittstaatenverfahren diese Unterlagen, als amtlich beglaubigte Kopien:

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis und Nachweis der Zuständigkeit für Berlin
  • tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls Urkunden über Namensänderungen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie Führungszeugnis und Leumundszeugnis des Herkunftslandes, jeweils nicht älter als drei Monate
  • ärztliche Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Arztes, nicht älter als drei Monate
  • Ausbildungsunterlagen mit deutscher Übersetzung
  • B2-Sprachzertifikat, nicht älter als drei Jahre

Für EU-Abschlüsse verlangt das LAGeSo weitgehend dieselben Unterlagen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlaubt hier, das Führungszeugnis und die gesundheitliche Eignung mit Bescheinigungen des Herkunftsstaats nachzuweisen. Auch diese dürfen bei Vorlage höchstens drei Monate alt sein.

Deutsch auf Niveau B2

Das Gesetz verlangt die „für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“. In Berlin heißt das Niveau B2. Das LAGeSo erkennt Zertifikate vom Goethe-Institut, von telc und ECL an, im Drittstaatenverfahren zusätzlich TestDaF. Planen Sie die Sprachprüfung früh ein, denn ohne das Zertifikat ist der Antrag unvollständig.

Gleichwertigkeit, Prüfung und Anpassungslehrgang

Das LAGeSo vergleicht Ihre Ausbildung mit der deutschen. Findet es wesentliche Unterschiede, die sich auch mit Ihrer Berufserfahrung nicht ausgleichen lassen, legt es eine Ausgleichsmaßnahme fest. Der Bescheid muss nach § 21c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die betroffenen Fächer nennen und begründen, warum Ihre Berufspraxis die Unterschiede nicht ausgleicht. Gegen diesen Bescheid können Sie Rechtsmittel einlegen.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

Sie wählen zwischen einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung. Wesentliche Unterschiede können durch Berufspraxis in Voll- oder Teilzeit und durch formell anerkanntes lebenslanges Lernen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Eignungsprüfung ist praktisch und findet an einem bis sieben Patienten statt. Geprüft werden nur die Fachgebiete, in denen das Amt Unterschiede festgestellt hat. Die Prüfung soll innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein und darf einmal wiederholt werden.

Abschluss aus einem Drittstaat

Bei wesentlichen Unterschieden wählen Sie zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren. Dasselbe gilt, wenn sich Unterlagen aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, nicht beschaffen lassen. Die Kenntnisprüfung hat einen mündlichen Teil von 15 bis 60 Minuten und einen praktischen Teil mit Patienten. Mündlich geprüft werden Berufs- und Gesetzeskunde, Befund- und Untersuchungstechniken, Massagetherapie, Elektro-, Licht- und Strahlentherapie, Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie sowie Anatomie, Physiologie und spezielle Krankheitslehre. Der Anpassungslehrgang läuft an einer staatlich anerkannten Physiotherapieschule oder einer Einrichtung, die das Amt als vergleichbar anerkennt. Dauer und Inhalte legt die Behörde fest, am Ende steht ein Abschlussgespräch.

Wie lange das Verfahren dauert

Nach § 21c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten muss das Amt spätestens vier Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden. Läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, soll die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten fallen. Ist eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung nötig, muss sie innerhalb von sechs Monaten nach dieser Entscheidung möglich sein. Angeboten werden soll sie mindestens zweimal im Jahr. Ein Anpassungslehrgang dauert nach dem Gesetz höchstens drei Jahre, die genaue Dauer legt die Behörde fest.

Arbeiten, solange das Verfahren läuft

Die Berufsbezeichnung dürfen Sie erst führen, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Eine befristete Berufserlaubnis oder einen teilweisen Berufszugang für die Zeit des Verfahrens kennt das MPhG für Physiotherapeut:innen nicht. Welche Tätigkeit Sie bis dahin ausüben dürfen und was Ihr Aufenthaltstitel erlaubt, sollten Sie vorher in einer Anerkennungsberatung klären.

Kosten und Anerkennungszuschuss

Die Gebühr des LAGeSo beträgt 164 Euro, Grundlage ist die Berliner Gebührenordnung für das Gesundheits- und Pflegewesen. Dazu kommen Ihre eigenen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Zeugnisse, ärztliche Bescheinigung und Sprachprüfung.

Der Bund fördert Anerkennungsverfahren mit dem Anerkennungszuschuss. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Das Jahreseinkommen darf bei Einzelpersonen 32.000 Euro brutto nicht übersteigen, bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften 50.000 Euro. Für Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen im Anerkennungsverfahren erstattet er 100 bis 600 Euro. Hat ein Bescheid wesentliche Unterschiede festgestellt, fördert er zusätzlich Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- und Eignungsprüfungen und Prüfungsgebühren mit bis zu 3.000 Euro. Ausgeschlossen sind Sprachkurse und die Kosten der Berufszulassung, also für das Führen der Berufsbezeichnung. Als Beispiele dafür nennt das Programm Führungszeugnis und ärztliches Attest. Bei Physiotherapeut:innen laufen Anerkennung und Erlaubnis in einem Verfahren. Klären Sie deshalb vorher mit dem Förderträger f-bb oder einer Beratungsstelle, welche Posten erstattet werden. Was bereits Jobcenter oder Arbeitsagentur bezahlen, fördert der Zuschuss nicht. Den Zuschuss müssen Sie beantragen, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen, denn rückwirkend übernimmt das Programm keine Kosten.

Beratung in Berlin

Das Willkommenszentrum Berlin in der Potsdamer Straße 61 berät zusammen mit dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) und weiteren Trägern. Die Anerkennungsberatung kostet nichts und wird in mehreren Sprachen angeboten. Die Beratungshotline für internationale Fachkräfte erreichen Sie unter +49 30 31510-900, montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr. Mehrere der dort aufgeführten Beratungsstellen helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Was Physiotherapeut:innen in Berlin nach der Anerkennung verdienen, steht im Beitrag zum Physiotherapeut-Gehalt in Berlin. Wer den Osten der Stadt als Arbeitsort in Betracht zieht, findet mehr im Beitrag Als Physiotherapeut:in in Marzahn-Hellersdorf arbeiten.

Über Aequilibrium

Die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium liegt in der Böhlener Straße 3–5 in Berlin-Hellersdorf, Inhaber ist Rüdiger Schröder. Die Praxis sucht ausgebildete Physiotherapeut:innen mit staatlicher Anerkennung, in Vollzeit oder Teilzeit und ohne Wochenenddienst. Der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation bei 22 bis 24 Euro, Stand September 2026. Die Einzelheiten stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeut:innen.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Berlin die Anerkennung als Physiotherapeut:in?

Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, in der Turmstraße 21 in 10559 Berlin. Es prüft die ausländische Ausbildung und erteilt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz zu führen. Für Berlin zuständig ist das Amt zum Beispiel, wenn Sie hier wohnen oder eine Einstellungszusage einer Berliner Praxis haben.

Was kostet die Anerkennung als Physiotherapeut:in in Berlin?

Das LAGeSo nimmt für das Verfahren 164 Euro, Stand September 2026. Dazu kommen eigene Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, ärztliche Bescheinigung und das Sprachzertifikat. Wer wenig verdient, kann vorher den Anerkennungszuschuss des Bundes beantragen, der Kosten des Anerkennungsverfahrens mit 100 bis 600 Euro fördert. Kosten der Berufszulassung wie Führungszeugnis und Attest sind davon ausgenommen.

Welches Deutschniveau brauche ich für die Anerkennung als Physiotherapeut:in?

Das LAGeSo verlangt Deutsch auf Niveau B2. Nachgewiesen wird es mit einem Zertifikat, etwa vom Goethe-Institut, von telc oder ECL, das nicht älter als drei Jahre ist. Das Gesetz selbst spricht von den für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnissen, die Stufe B2 legt die Berliner Behörde fest.

Wie lange dauert die Anerkennung als Physiotherapeut:in?

Das LAGeSo rechnet mit etwa drei bis vier Monaten, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine Entscheidung spätestens vier Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen vor. Muss eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden, soll sie innerhalb von sechs Monaten nach dieser Entscheidung möglich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang?

Beides gleicht wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung aus, und Sie dürfen wählen. Die Kenntnisprüfung für Abschlüsse aus Drittstaaten hat einen mündlichen und einen praktischen Teil mit Patienten. Der Anpassungslehrgang dauert höchstens drei Jahre, findet an einer staatlich anerkannten Physiotherapieschule oder einer vergleichbaren Einrichtung statt und endet mit einem Abschlussgespräch. Bei Abschlüssen aus der EU heißt die Prüfung Eignungsprüfung und besteht aus einem praktischen Teil.

Darf ich während des Anerkennungsverfahrens als Physiotherapeut:in arbeiten?

Die Berufsbezeichnung dürfen Sie erst mit der Erlaubnis führen, das legt § 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz fest. Eine befristete Erlaubnis für die Zeit des Verfahrens sieht das Gesetz für Physiotherapeut:innen nicht vor. Welche Tätigkeit bis dahin möglich ist, klären Sie am besten in einer Anerkennungsberatung.

Wo bekomme ich in Berlin eine Anerkennungsberatung ohne Gebühr?

Beim Willkommenszentrum Berlin. Es sitzt in der Potsdamer Straße 61 und berät zusammen mit dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) und weiteren Trägern mehrsprachig und ohne Gebühr. Die Beratungshotline für internationale Fachkräfte ist unter +49 30 31510-900 montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Quellen

  1. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaat) als Physiotherapeut/in beantragen · Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales · Abgerufen 29.09.2026
  2. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (EU/EWR/Schweiz) als Physiotherapeut/in beantragen · Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales · Abgerufen 29.09.2026
  3. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), § 2 · Bundesministerium der Justiz · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023, abgerufen 29.09.2026
  4. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), §§ 21 bis 21c · Bundesministerium der Justiz · Abgerufen 29.09.2026
  5. Anerkennungszuschuss · Anerkennung in Deutschland, BMBFSFJ · Abgerufen 29.09.2026
  6. Recognition of international qualifications · Willkommenszentrum Berlin, Beauftragte des Senats für Integration und Migration · Abgerufen 29.09.2026

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