Rehasport und Funktionstraining: Verordnung, Kosten, Ablauf
Rehabilitationssport ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, kein Fitnessangebot. Das ist der Grund, warum an ihm ein Formular, eine Genehmigung und eine feste Zahl von Einheiten hängen — und warum so viele Fragen dazu offen bleiben.
Hier stehen die Antworten mit ihrer Rechtsgrundlage: welches Formular der Arzt ausfüllt, was die Kasse übernimmt, wie oft man teilnehmen darf und was passiert, wenn man Termine verpasst.
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Rehasport: wie viele Einheiten, über welchen Zeitraum – und was bei Fehlzeiten passiert
Der Regelfall sind 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, festgelegt in der BAR-Rahmenvereinbarung in der Fassung vom 1. Januar 2022, samt der Ausnahmen mit 120 Einheiten in 36 Monaten. Dazu: wie oft pro Woche teilgenommen wird, was mit versäumten Terminen passiert und wann eine Folgeverordnung möglich ist.
Lesen VerordnungRehasport beantragen: der Weg von der Verordnung bis zur Genehmigung
Der Artikel führt durch den vollständigen Weg vom Arztbesuch über das Formular 56 und die Genehmigung der Krankenkasse bis zur ersten Übungsstunde. Er nennt die Fristen, die tatsächlich in den Vereinbarungen und Gesetzen stehen, und was bei einer Ablehnung möglich ist.
Lesen Kosten & KasseWas kostet Rehasport? Wer zahlt, wer zuzahlt und wann er privat wird
Mit ärztlicher Verordnung und bewilligtem Antrag zahlen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Rehabilitationssport nichts – eine gesetzliche Zuzahlung wie beim Heilmittelrezept ist ausgeschlossen. Der Beitrag nennt die Rechtsgrundlage, die veröffentlichten Vergütungssätze und die vier Fälle, in denen doch privat gezahlt wird.
Lesen VerordnungRehasport-Verordnung: Formular 56, Gültigkeit und was der Arzt eintragen muss
Das Blatt für den Rehasport heißt amtlich Muster 56 und ist ein Antrag auf Kostenübernahme, kein Rezept. Der Artikel zeigt, was die Ärztin oder der Arzt eintragen muss, welche Fristen die Rahmenvereinbarung dafür nennt und was nach der Ausstellung passiert.
Lesen AblaufRehasport oder Funktionstraining: worin sie sich unterscheiden und wer was bekommt
Rehasport und Funktionstraining unterscheiden sich in Zielsetzung, Indikation, Anleitung, Umfang und Verordnungsdauer – nicht im Formular und nicht im Kostenträger. Der Artikel stellt beide Leistungen anhand der geltenden BAR-Rahmenvereinbarung gegenüber und beantwortet, ob man beides gleichzeitig bekommen kann.
Lesen VerordnungFunktionstraining verordnen lassen: Formular, Umfang und Verlängerung
Funktionstraining läuft über denselben Vordruck wie der Rehabilitationssport, wird aber in Monaten bemessen statt in Übungseinheiten. Der Artikel zeigt, wer verordnet, was auf dem Muster 56 stehen muss, welcher Zeitraum gilt und wie eine Verlängerung begründet wird.
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Alle Fragen zu Rehasport auf einen Blick
Die Antworten stammen aus den Beiträgen dieses Themas und tragen dort ihre Quelle.
Rehasport: wie oft und wie lange zahlt die Krankenkasse?
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang in der Regel 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Das steht in Ziffer 4.4.1 der Rahmenvereinbarung der BAR in der Fassung vom 1. Januar 2022. Beide Zahlen sind ausdrücklich Richtwerte, von denen die Kasse nach individueller Prüfung des Einzelfalls abweichen kann. Bei bestimmten Erkrankungen sind 120 Übungseinheiten in 36 Monaten vorgesehen, in Herzgruppen 90 Übungseinheiten in 24 Monaten.
Wie oft darf man beim Rehasport fehlen?
Eine bundeseinheitliche Zahl gibt es nicht: Die Rahmenvereinbarung nennt keine Fehlzeitenquote und keine Grenze, ab der eine Verordnung verfällt. Geregelt ist zweierlei. Versäumte Übungsveranstaltungen können nicht auf einen späteren Zeitraum übertragen werden (Ziffer 15.2), und Unterbrechungen sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben, etwa Urlaubsreisen, Klinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit (Anlage 2). Bei nichtbegründeter Unterbrechung darf die Einrichtung den Rehasport abbrechen und die bis dahin durchgeführten Einheiten abrechnen.
Wie oft in der Woche findet Rehasport statt?
Die einzelne Verordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf bis zu zwei Übungsveranstaltungen je Woche, mit besonderer Begründung auf höchstens drei (Ziffer 14.3 der Rahmenvereinbarung). Eine Übungsveranstaltung soll mindestens 45 Minuten dauern, beim Rehabilitationssport in Herzgruppen mindestens 60 Minuten (Ziffer 9.3). Bei einem Termin pro Woche reichen 50 Einheiten rechnerisch für knapp ein Jahr; die 18 Monate lassen Raum für Urlaub, Krankheit und Feiertage.
Verfallen nicht genutzte Rehasport-Einheiten?
Ja. Nimmt jemand an den für einen bestimmten Zeitraum bewilligten Übungsveranstaltungen nicht teil, ist eine Übertragung auf einen späteren Zeitraum grundsätzlich nicht zulässig (Ziffer 15.2 der Rahmenvereinbarung). Wer von 50 bewilligten Einheiten in 18 Monaten nur 30 nutzt, verliert die übrigen, und der Zeitraum verlängert sich nicht. Auch die vorübergehende Schließung einer Übungsstätte verlängert die Leistungsdauer nicht (Anlage 2).
Wie oft ist Rehasport verordnungsfähig?
Folgeverordnungen sind möglich, aber begründungspflichtig. Auf dem Formular Muster 56 ist die Folgeverordnung anzukreuzen, und im Freitextfeld muss stehen, warum die versicherte Person die erlernten Übungen noch nicht selbstständig und eigenverantwortlich durchführen kann (Ziffer 14.2 der Rahmenvereinbarung). Auch eine Folgeverordnung muss die Krankenkasse vor Beginn genehmigen. Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sollen Erst- und weitere Verordnungen jeweils 120 Übungseinheiten in 36 Monaten nicht überschreiten.
Wie schnell muss man nach der Verordnung mit dem Rehasport beginnen?
Für die gesetzliche Krankenversicherung nennt die Rahmenvereinbarung keine Frist, bis wann der Rehasport begonnen sein muss; in den Vordruckerläuterungen zu Muster 56 steht ebenfalls keine. Eine Frist ist nur für die Rentenversicherung geregelt: Dort muss der Rehabilitationssport innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation beginnen (Ziffer 1.2). Fest steht in jedem Fall, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Beginn vorliegen muss. Einzelne Kassen setzen darüber hinaus eigene Fristen, deshalb lohnt die Nachfrage dort.
Muss die Krankenkasse Rehasport vor Beginn genehmigen?
Ja. Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, in Kraft seit dem 1. Januar 2022, bestimmt in Ziffer 15.1: „Rehabilitationssport und Funktionstraining sind vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger zu bewilligen. Dies gilt auch für weitere Verordnungen.“ Dieselbe Regel steht in den Vordruckerläuterungen zum Formular 56. Wer vor der Bewilligung anfängt, hat für diese Übungseinheiten keine Kostenzusage.
Wie lange ist eine Rehasport-Verordnung gültig?
Bundesweit ist dafür keine Frist geregelt. Weder die Rahmenvereinbarung der BAR noch die Vordruckerläuterungen zum Muster 56 nennen einen Zeitraum zwischen Ausstellung der Verordnung und Beginn des Rehabilitationssports. Angaben wie „zwölf Wochen“, „drei Monate“ oder „sechs Monate“ sind Vorgaben einzelner Kassen oder Angaben von Anbietern und gelten nicht allgemein. Verbindlich ist die Auskunft der eigenen Krankenkasse.
Wie lange darf die Krankenkasse für die Entscheidung brauchen?
Für Anträge auf Leistungen zur Teilhabe prüft der Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 SGB IX binnen zwei Wochen nach Antragseingang seine Zuständigkeit. Ist kein Gutachten nötig, entscheidet er nach § 14 Abs. 2 SGB IX innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. Nach § 18 SGB IX gilt die beantragte Leistung als genehmigt, wenn zwei Monate nach Antragseingang ohne Entscheidung und ohne begründete Mitteilung verstreichen.
Wie beantrage ich Rehasport bei der Techniker Krankenkasse?
Die TK beschreibt vier Schritte: Verordnung vom Arzt erhalten, Verordnung unterschreiben und einreichen, parallel einen Anbieter suchen, nach der Bewilligung starten. Eingereicht wird über „Meine TK“ oder die TK-App als Nachricht mit dem Stichwort „Rehasport“ oder „Funktionstraining“, alternativ per Post. Beide Seiten der Verordnung müssen vollständig und gut lesbar sein. Eine Gültigkeitsfrist für die Verordnung nennt die TK auf dieser Seite nicht.
Was muss ich auf dem Formular 56 selbst ausfüllen?
Den Antrag auf Kostenübernahme. Nach den Vordruckerläuterungen zum Muster 56 tragen Versicherte dort den Leistungserbringer mit Postleitzahl und Ort ein und geben an, seit wann sie gegebenenfalls schon teilnehmen. Der Antrag ist vor der Weiterleitung an die Krankenkasse von der oder dem Versicherten zu unterschreiben. Die medizinischen Felder füllt die Praxis aus.
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse den Rehasport ablehnt?
Sie können Widerspruch einlegen. Nach § 84 SGG ist der Widerspruch binnen eines Monats einzulegen, nachdem der Bescheid bekanntgegeben wurde; bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Er ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Sinnvoll ist, die ärztliche Begründung zu Funktionseinschränkungen und Zielen nachzuschärfen.
Was kostet Rehasport?
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung und bewilligtem Antrag kostet Rehabilitationssport nichts. Die Vergütung geht direkt vom Rehabilitationsträger an die Einrichtung, die die Gruppe trägt. Ziffer 16.5 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft seit 1. Januar 2022) hält fest, dass neben dieser Vergütung Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen von den Teilnehmenden nach § 31 SGB I nicht gefordert werden dürfen.
Muss ich beim Rehasport zuzahlen wie bei Krankengymnastik?
Nein. § 61 SGB V regelt die Zuzahlungen abschließend: Bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Massage zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, bei Arzneimitteln 10 Prozent des Abgabepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), bei stationärer Behandlung 10 Euro je Kalendertag. Rehabilitationssport ist kein Heilmittel, sondern eine ergänzende Leistung nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX – diese Leistungsart steht in § 61 SGB V nicht.
Was zahlt die Krankenkasse pro Übungseinheit Rehasport?
Einen bundesweit gültigen Betrag gibt es nicht, und der Teilnehmer zahlt ihn ohnehin nicht: Die Kasse überweist die Vergütung direkt an die Einrichtung. Nach Ziffer 16.1 der Rahmenvereinbarung wird sie vertraglich zwischen den Bundes- und Landesorganisationen der Gruppenträger und den Rehabilitationsträgern geregelt und kann pauschaliert werden, weshalb Beträge je Kostenträger und Region abweichen. Veröffentlicht sind die Sätze der Deutschen Rentenversicherung Bund: ab 1. Januar 2026 sind das 7,24 Euro je Übungseinheit im allgemeinen Rehabilitationssport, 11,27 Euro im Herzsport und 9,71 Euro im Wasser. Für die Krankenkassen gelten diese Zahlen nicht.
Wann muss ich Rehasport selbst bezahlen?
In vier Konstellationen: wenn die bewilligten Übungseinheiten aufgebraucht sind (Richtwert in der gesetzlichen Krankenversicherung: 50 Einheiten in 18 Monaten), wenn Sie ohne ärztliche Verordnung oder vor der Bewilligung durch die Kasse anfangen, wenn die Einrichtung mit Ihrer Kasse keinen Vertrag hat, und wenn Sie privat krankenversichert sind. Die Rahmenvereinbarung nennt das Weitertrainieren nach dem Ende der Leistung ausdrücklich als Ziel – dann auf eigene Kosten.
Übernimmt die TK Rehasport ohne Eigenanteil?
Die Techniker Krankenkasse schreibt für Leistungsanbieter, mit denen sie Verträge geschlossen hat: „Für Sie entsteht kein Eigenanteil.“ Die Übernahme ist zeitlich begrenzt. Wer nach dem Ende der Leistung weiter in der Gruppe trainieren möchte, trägt die Kosten laut TK selbst, etwa für eine Mitgliedschaft im Sportverein.
Muss ich für Rehasport in einen Verein eintreten und Beitrag zahlen?
Nein. Nach Ziffer 16.4 der Rahmenvereinbarung ist eine Mitgliedschaft in der Gruppe, Selbsthilfegruppe oder im Verein für die Teilnahme während der Dauer der Verordnung nicht verpflichtend; empfohlen wird sie auf freiwilliger Basis. Freiwillige Mitgliedsbeiträge sind zulässig, die Rehabilitationsträger können sie jedoch nicht übernehmen.
Wie heißt das Formular für Rehasport richtig?
Amtlich heißt es Muster 56 und trägt die Überschrift „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / für Funktionstraining“. Die im Alltag gebräuchlichen Bezeichnungen „Rehasport-Verordnung“, „Formular 56“ und „Rehasport-Rezept“ meinen dasselbe Blatt. Die aktuelle Fassung des Vordrucks gilt seit dem 1. Januar 2023.
Was muss der Arzt auf dem Muster 56 eintragen?
Nach Ziffer 14.2 der Rahmenvereinbarung müssen auf dem Vordruck stehen: die Diagnose nach ICD-10-GM und gegebenenfalls Nebendiagnosen, die Gründe und Ziele der Maßnahme samt Angaben zu Funktionseinschränkungen und Belastbarkeit, die Dauer sowie eine Empfehlung für die geeignete Sportart oder Trainingsart. Bei einer Folgeverordnung kommt die Begründung dazu, warum Sie die Übungen noch nicht selbstständig durchführen können. Dazu wird die Zahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen angekreuzt: eine oder zwei, mit Begründung höchstens drei.
Muss die Krankenkasse den Rehasport vor Beginn genehmigen?
Grundsätzlich ja. Nach Ziffer 15.1 der Rahmenvereinbarung sind Rehabilitationssport und Funktionstraining vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger zu bewilligen, und das gilt auch für Folgeverordnungen. Einzelne Krankenkassen haben regional auf die Genehmigung verzichtet – die AOK Bayern zum Beispiel ab dem 1. Januar 2024, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2025. Ob Ihre Kasse so verfährt, erfahren Sie nur bei Ihrer Kasse.
Kostet Rehasport eine Zuzahlung?
Nein. Nach Ziffer 16.5 der Rahmenvereinbarung ist es nach § 31 SGB I unzulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen von Teilnehmenden zu fordern. Auch eine Vereinsmitgliedschaft darf für die Teilnahme nicht verlangt werden. Freiwillige, ausdrücklich kostenpflichtige Zusatzleistungen sind davon nicht berührt.
Was passiert mit Übungseinheiten, die ich im Bewilligungszeitraum nicht genutzt habe?
Sie verfallen. Ziffer 15.2 der Rahmenvereinbarung schließt es grundsätzlich aus, bewilligte Übungsveranstaltungen auf einen späteren Zeitraum zu übertragen, wenn sie im bewilligten Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurden. Wer den Rehasport fortsetzen möchte, braucht eine Folgeverordnung mit Begründung – und in aller Regel wieder die Bewilligung der Kasse vor dem Beginn.
Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining?
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports auf den ganzen Menschen und soll Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität verbessern. Funktionstraining wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik und der Ergotherapie gezielt auf einzelne Muskeln und Gelenke und richtet sich vor allem an Menschen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen. Rehasport leiten Übungsleiterinnen und Übungsleiter an, Funktionstraining vor allem Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Der Umfang wird beim Rehasport in Übungseinheiten bemessen, beim Funktionstraining in Monaten.
Kann man Rehasport und Funktionstraining gleichzeitig bekommen?
Auf einem Vordruck nicht: Nach den Erläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Muster 56 können Rehabilitationssport und Funktionstraining nicht gleichzeitig auf einem Formular beantragt werden. Es wären also zwei getrennte Verordnungen und zwei Genehmigungen nötig. Ein ausdrückliches Verbot des gleichzeitigen Bezugs enthält die Rahmenvereinbarung nicht; die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob beide Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Innerhalb des Funktionstrainings dürfen Trocken- und Wassergymnastik dagegen ausdrücklich zeitgleich verordnet werden, wenn beide medizinisch notwendig sind.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Funktionstraining?
Der Leistungsumfang beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel zwölf Monate. Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit durch chronisch entzündlich rheumatische Erkrankungen wie rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew oder Psoriasis-Arthritis sowie bei schweren Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie-Syndromen und Osteoporose sind es 24 Monate. Beide Werte sind Richtwerte der BAR-Rahmenvereinbarung, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
Wie viele Übungseinheiten Rehasport bezahlt die Krankenkasse?
In der Regel 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei 16 in der Rahmenvereinbarung namentlich aufgeführten Erkrankungen – darunter Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Asthma bronchiale und COPD – können 120 Übungseinheiten in 36 Monaten bewilligt werden. Für den Rehabilitationssport in Herzgruppen gelten 90 Übungseinheiten in 24 Monaten, bei Folgeverordnung 45 Übungseinheiten in zwölf Monaten. Alle Angaben sind Richtwerte.
Wer darf eine Funktionstrainingsgruppe leiten?
Nach Ziffer 13.1 der Rahmenvereinbarung kommen dafür vor allem Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Ergotherapeutinnen und -therapeuten mit spezieller Fortbildung für rheumatische Erkrankungen und Osteoporose in Betracht. Zusätzlich ist eine von den Rehabilitationsträgern anerkannte Zusatzausbildung nachzuweisen: für Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten mindestens 15 Lerneinheiten, für einige andere Grundqualifikationen 30 Lerneinheiten. Die Bescheinigung ist auf vier Jahre befristet und verlangt in diesem Zeitraum mindestens zehn Lerneinheiten Fortbildung. Diese Anforderungen gelten seit dem 1. August 2024 und sind spätestens seit dem 1. Juli 2026 verbindlich anzuwenden.
Muss ich für Rehasport oder Funktionstraining Vereinsmitglied werden oder etwas zuzahlen?
Nein. Nach Ziffer 16.5 der Rahmenvereinbarung ist es nach § 31 SGB I unzulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen von den Teilnehmenden zu fordern. Eine Mitgliedschaft in der Gruppe, der Selbsthilfegruppe oder im Verein ist für die Dauer der Verordnung nicht verpflichtend. Sportbekleidung und Sportschuhe zahlen Sie selbst, die Übungsgeräte stellt die Gruppe.
Wer darf Funktionstraining verordnen?
Jede behandelnde Ärztin und jeder behandelnde Arzt. Ziffer 14.1 der BAR-Rahmenvereinbarung verlangt lediglich, dass die Verordnung indikationsgerecht erfolgt, und schreibt keine Facharztgruppe vor. Das Merkblatt der Deutschen Rheuma-Liga für Ärztinnen und Ärzte hält ausdrücklich fest, dass alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Funktionstraining verordnen können und dafür keine besondere Berechtigung zur Verordnung von Reha-Maßnahmen nötig ist. Zahlt die Deutsche Rentenversicherung, verordnet die Ärztin oder der Arzt der Rehabilitationseinrichtung zum Abschluss der medizinischen Rehabilitation.
Auf welchem Formular wird Funktionstraining verordnet?
Auf dem Vordruck Muster 56 mit der Überschrift „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / für Funktionstraining“, der in seiner heutigen Fassung seit dem 1. Januar 2023 gilt. Ganz oben wird angekreuzt, welche der beiden Leistungen beantragt wird; nach den Vordruckerläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Rehabilitationssport und Funktionstraining nicht gleichzeitig auf einem Vordruck beantragt werden. Beim Funktionstraining füllt die Praxis dann die Felder zur Funktionstrainingsart und zum Zeitraum in Monaten aus. Den unteren Teil mit dem Leistungserbringer füllen Sie selbst aus und unterschreiben ihn.
Wie oft pro Woche ist Funktionstraining möglich?
Nach Ziffer 10.4 der Rahmenvereinbarung sind es bis zu zwei Übungsveranstaltungen je Woche, mit besonderer Begründung höchstens drei. Die Vordruckerläuterungen der KBV nennen für Trocken- und Wassergymnastik regelhaft jeweils ein bis zwei Termine pro Woche und begrenzen auch die kombinierte Verordnung beider Formen auf höchstens drei Termine wöchentlich. Eine Übungsveranstaltung soll grundsätzlich mindestens 30 Minuten bei Trockengymnastik und mindestens 20 Minuten bei Wassergymnastik dauern.
Wie lange ist eine Funktionstraining-Verordnung gültig?
Ziffer 14.3 der Rahmenvereinbarung nennt kein Verfallsdatum für das Blatt. Die Verordnung gilt für den Zeitraum, den die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt für notwendig hält, in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Richtwerte von zwölf beziehungsweise 24 Monaten. Eine bundeseinheitliche Frist, innerhalb derer das Funktionstraining nach der Ausstellung begonnen haben muss, gibt es nicht: Die oft zitierten drei Monate stehen in Ziffer 1.2 und betreffen ausschließlich Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation. Ob Ihre Krankenkasse eine eigene Frist ansetzt, erfahren Sie nur dort.
Wie funktioniert die Verlängerung des Funktionstrainings?
Über eine weitere Verordnung auf demselben Vordruck. Nach Ziffer 14.2 Nummer 5 der Rahmenvereinbarung muss sie zusätzlich begründen, warum Sie die erlernten Übungen noch nicht selbstständig und eigenverantwortlich durchführen können. Die Deutsche Rheuma-Liga nennt als Begründungen etwa eine akute Verschlechterung der Grunderkrankung, einen Diagnosewechsel oder kognitive und psychische Beeinträchtigungen; die Weiter- oder Neuverordnung kann wieder für zwölf beziehungsweise 24 Monate erfolgen, in besonderen Situationen auch darüber hinaus. Die Genehmigung der Krankenkasse muss auch bei der Folgeverordnung vor dem ersten Termin vorliegen.
Kann man Wassergymnastik und Trockengymnastik zusammen verordnen lassen?
Ja. Die Vordruckerläuterungen zu Muster 56 halten fest, dass Trocken- und Wassergymnastik bei Bedarf zeitgleich verordnet werden können, sofern beide Formen medizinisch notwendig sind. Nach Ziffer 10.3 der Rahmenvereinbarung sollen sie dann an jeweils verschiedenen Wochentagen stattfinden. Zusammen bleibt es bei höchstens drei Übungsveranstaltungen pro Woche.
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