Auf der Lizenz steht ein Ablaufdatum, und es ist die einzige Angabe darauf, die eine Handlung erzwingt. Geregelt ist sie in den Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband mit Stand 1. Januar 2025. Diese Richtlinien bauen auf den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung des DOSB in der Fassung vom 10. Dezember 2005 auf – decken sich aber gerade in den strittigen Punkten nicht mit ihnen. Wer im Netz nach Fristen sucht, findet meist die DOSB-Regel, obwohl für die Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ die DBS-Regel gilt.
Warum das Datum überhaupt zählt, steht in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in der Fassung vom 1. Januar 2022. Ziffer 12.1 verlangt, dass die Übungen von Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleitet werden, die aufgrund eines besonderen Qualifikationsnachweises die Gewähr für fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen bieten; Maßstab dafür sind die Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport in der jeweils gültigen Fassung. Und die Anlage 1 der Rahmenvereinbarung, nach der Rehabilitationssportgruppen anerkannt werden, fragt genau diesen Punkt ab. Die Lizenz ist der Nachweis – solange sie gültig ist.
Vier Jahre, im Profil Innere Medizin zwei
Ziffer 11.3.2 der DBS-Richtlinien setzt die Gültigkeitsdauer auf höchstens vier Jahre, im Bereich Innere Medizin auf höchstens zwei. Für die zweite Lizenzstufe listet Ziffer 11.3.2.2 die sechs Profile einzeln auf: Orthopädie, Sensorik, Neurologie, Psychiatrie sowie Geistige Behinderung und Intellektuelle Beeinträchtigung stehen bei vier Jahren, Innere Medizin bei zwei.
Die Uhr läuft ab dem Ausstellungsdatum, gerechnet vom Abschluss der Ausbildung. Abgeschlossen ist die Ausbildung nach derselben Ziffer erst, wenn alle erforderlichen Dokumente bei der lizenzierenden Stelle eingegangen sind – nicht mit dem letzten Lehrgangstag. Wer damals Unterlagen nachgereicht hat, sollte das Datum auf der Karte prüfen und nicht aus dem Prüfungstermin hochrechnen.
15 Lerneinheiten, und wo sie herkommen dürfen
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums müssen für die Verlängerung Fortbildungen mit insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten absolviert werden (Ziffer 12.6). Eine Lerneinheit sind 45 Minuten. Höchstens 8 davon dürfen online erbracht werden, der Rest ist Präsenz. Anerkannt wird auch die Ausbildung in mindestens einem weiteren Profilblock, die Fortbildung muss dabei in der höchsten erlangten Lizenzstufe erfolgen. Wer die B-Lizenz verlängert, verlängert die darunterliegende C-Lizenz automatisch mit.
Anerkannt sind bundesweit alle Fortbildungsmaßnahmen, die der DBS, seine Landes- und Fachverbände oder die DBS-Akademie ausschreiben. Für Angebote außerhalb der DBS-Strukturen liegt die Entscheidung beim verantwortlichen Träger oder der beauftragten Stelle, und Ziffer 12.5 verlangt, sie vorab genehmigen zu lassen. Das ist keine Formalie: Der Landesverband Rheinland-Pfalz etwa rechnet Lehrgänge von Sportbünden und Turnverbänden nur nach Einzelprüfung und höchstens hälftig an und verlangt mindestens 8 Lerneinheiten aus Rehabilitationssportverbänden. Andere Landesverbände handhaben das anders. Eine bundeseinheitliche Liste anerkannter externer Anbieter gibt es nicht – die Rückfrage vor der Buchung ersetzt sie.
Ziffer 12.6 nennt eine zweite Voraussetzung, die in der Praxis häufiger stolpern lässt als die Lerneinheiten: Für die Lizenzverlängerung ist die Mitgliedschaft oder Tätigkeit in einem Mitgliedsverein innerhalb des DBS nachzuweisen. Wer die Lizenz ausschließlich außerhalb von Vereinsstrukturen einsetzt, klärt diesen Punkt besser vor der Einreichung mit dem zuständigen Landes- oder Fachverband als danach.
Der Termin liegt früher, als das Ablaufdatum nahelegt
Die Fortbildung darf jederzeit innerhalb der Gültigkeit liegen, ohne dass dabei Zeit verlorengeht. Anlage 7 der Richtlinien rechnet das durch: Eine am 20. Februar 2022 ausgestellte Lizenz Orthopädie gilt bis zum 19. Februar 2026. Wird die Fortbildung am 15. Juli 2025 absolviert, läuft die neue Gültigkeit trotzdem erst ab dem Ende der alten – und dann bis zum 31. März 2030, weil bis zum Ende des laufenden Quartals verlängert wird.
Eine Einschränkung gehört dazu: Ausgestellt werden kann die neue Lizenz erst mit Beginn des Quartals, in dem die alte ausläuft, im Beispiel also ab dem 1. Januar 2026. Die Fortbildung darf damit weit im Voraus liegen, die Ausstellung bleibt an das letzte Quartal gebunden. Praktisch heißt das, die 15 Lerneinheiten in den Kalender zu legen, sobald das dritte Jahr beginnt, und den Antrag im letzten Quartal zu stellen.
Wenn die Frist verstrichen ist
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Das ist der ganze Wortlaut von Ziffer 12.7 – ohne Übergangszeit, ohne stillschweigende Weitergeltung, ohne Ankündigung. Ein zertifiziertes Rehabilitationssportangebot verliert damit die personelle Grundlage seiner Anerkennung; der Landesverband Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zertifizierung des Angebots mit der Lizenz fällt.
Verloren ist die Qualifikation deshalb nicht. Ziffer 12.8 regelt die Reaktivierung ungültig gewordener Lizenzen, gestaffelt nach dem Abstand zum letzten Gültigkeitstag:
- Im ersten Jahr nach Ablauf: mindestens 15 Lerneinheiten, davon höchstens 8 online.
- Im zweiten und dritten Jahr: mindestens 30 Lerneinheiten, davon höchstens 15 online.
Entscheidend ist, woran die neue Gültigkeit gerechnet wird: an den in Ziffer 11.3.2.2 genannten Jahren ab dem letzten Gültigkeitstag, nicht ab dem Tag der Fortbildung. Anlage 7 macht die Folge sichtbar. Eine am 1. Januar 2018 ausgestellte Lizenz Orthopädie galt bis zum 31. Dezember 2021. Wird die Fortbildung am 1. Juni 2022 eingereicht, gilt die Lizenz wieder bis zum 31. Dezember 2025. Wird sie am 1. Juni 2023 eingereicht, gilt sie ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 – bei doppeltem Fortbildungsumfang. Und wer erst am 1. Juni 2024 einreicht, zahlt 30 Lerneinheiten für eine Lizenz, die nach anderthalb Jahren erneut fällig ist. Wer die Frist gerissen hat, sollte deshalb nicht auf den nächsten passenden Lehrgangstermin warten, sondern auf den nächstmöglichen.
Bei einer Überschreitung von mehr als drei Jahren endet dieser Weg. Nach Ziffer 12.8.3 verliert die Lizenz ihre Gültigkeit, und eine neue Lizenz kann beantragt werden mit dem Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes sowie des Profilblockes. Das ist ausdrücklich nicht die gesamte Ausbildung: Der Profilblock Orthopädie umfasst nach Anlage 2 der Richtlinien 72 Lerneinheiten, der Profilblock Innere Medizin 102. Mehrere Landesverbände beschreiben diesen Fall auf ihren Seiten pauschal als „komplette Ausbildung“, was den Aufwand überzeichnet – verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Was der Weg von vorn im Einzelnen verlangt, steht unter Rehasport-Übungsleiter werden.
Für das Profil Innere Medizin gilt die kürzere Uhr auch hier. Ziffer 12.9 lässt 15 Lerneinheiten nur in den ersten drei Monaten nach Ablauf zu, ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres sind es 30, und bei mehr als zwei Jahren Überschreitung verliert die Lizenz endgültig ihre Gültigkeit.
Wo die DOSB-Regel aufhört
Die im Netz meistzitierte Staffel stammt aus Ziffer 2.4 der DOSB-Rahmenrichtlinien: 15 Lerneinheiten im ersten Jahr, 30 im zweiten und dritten, Wiedereinsteiger-Programme mit 45 Lerneinheiten im vierten und fünften, komplette Neuausbildung erst danach. Diese Aufzählung steht dort unter der Überschrift „Empfehlung für die 1. Lizenzstufe“. Für die zweite und dritte Lizenzstufe hält derselbe Abschnitt fest, dass die Ausbildungsträger jeweils eigene Festlegungen treffen.
Die B-Lizenz Sport in der Rehabilitation ist eine Lizenz der zweiten Stufe. Der DBS hat als Ausbildungsträger von dieser Öffnung Gebrauch gemacht und die Grenze bei drei Jahren gezogen, im Profil Innere Medizin bei zwei. Die fünf Jahre, die auf vielen Seiten als letzte Rettung genannt werden, gelten für diese Lizenz nicht.
Wer verlängert, und was danach kommt
Zuständig ist die Stelle, bei der der entsendende Verein innerhalb des DBS Mitglied ist – in der Regel der Landes- oder Fachverband, nicht der DBS selbst. Ausgestellt wird über das DOSB-Lizenzmanagementsystem. In Berlin läuft das über den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin, der Ausstellung und Verlängerung nach eigener Angabe über sein Bildungsportal abwickelt und dafür den Antrag sowie den Nachweis der 15 Lerneinheiten verlangt.
Ein Termin, der oft mit der Lizenzfrist verwechselt wird, gehört nicht dazu. Die Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 betrifft die Leitung des Funktionstrainings, deren Qualifikationsanforderungen laut vdek am 1. August 2024 in Kraft getreten und spätestens ab dem 1. Juli 2026 verbindlich umzusetzen sind. Für den Rehabilitationssport gelten die Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport bereits seit dem 1. Januar 2020. Wer Rehasportgruppen anleitet, richtet sich nach dem Datum auf der eigenen Lizenz, nicht nach diesem.
Was die gültige Lizenz beruflich trägt, hängt am Einsatzort: In eine Praxis mit eigenem Rehabilitationssportzentrum fließt sie direkt in die Anerkennung der Gruppen ein, in einem Verein zählt sie anders als in der Selbstständigkeit. Die Größenordnungen dahinter stehen unter Verdienst als Rehasport-Übungsleiter.