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Arbeitsalltag

Vorstellungsgespräch in der Physiopraxis: Fragen, die Sie als Therapeut:in stellen sollten

Zwölf Fragen für das Vorstellungsgespräch in einer Physiopraxis, von Takt und Dokumentationszeit über Zertifikate und Fortbildung bis zur Probezeit. Wo Kassenvertrag oder Gesetz etwas festlegen, steht die Grundlage dabei.

6 Min. Lesezeit 29. September 2026 Rüdiger Schröder

Im Vorstellungsgespräch sollten Sie als Physiotherapeut:in vor allem nach dem fragen, was Ihren Alltag bestimmt: Takt und Dokumentationszeit, die Zusammensetzung der Vergütung, den Umgang mit Zertifikaten, Fortbildung, Urlaub, Vertretung, Abrechnung, Hausbesuche, Einarbeitung und Probezeit. Die Stellenanzeige nennt davon meist nur einen Teil. Einiges legen Kassenvertrag und Gesetz fest, vieles regelt jede Praxis selbst. Die folgenden zwölf Fragen sind nach Themen geordnet, jeweils mit einer kurzen Begründung. Eine Rechtsberatung ersetzen die Hinweise nicht. Bei einem Vertrag mit ungewöhnlichen Klauseln lohnt eine fachkundige Prüfung.

Takt und Dokumentation

  1. „In welchem Takt sind die Termine geplant?“ Die Vergütungsvereinbarung zum Kassenvertrag, gültig ab 1. Januar 2026, nennt für Krankengymnastik als Einzelbehandlung eine Regelbehandlungszeit von 15 bis 25 Minuten, für Manuelle Therapie dieselbe Spanne. Laut Leistungsbeschreibung beziehen sich diese Zeiten auf die Behandlung am Patienten, und die Mindestdauer darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Wie eng die Termine liegen, entscheidet die Praxis. Woher der verbreitete 20-Minuten-Takt kommt, steht im Beitrag zur Arbeitszeit in der Physiotherapie.

  2. „Wann dokumentiere ich?“ Die Vergütungsvereinbarung zählt zur bezahlten Leistung neben der Therapiezeit auch die Vor- und Nachbereitung einschließlich Dokumentation. Die Zeit dafür muss also irgendwo im Plan liegen. Fragen Sie, ob es feste Minuten zwischen den Terminen oder einen Block am Tagesende gibt und ob dieser Block als Arbeitszeit zählt.

Vergütung und Zertifikate

  1. „Wie setzt sich die Vergütung zusammen?“ Fragen Sie nach dem Stundenlohn und nach allem, was dazukommt, also Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen. Nach § 2 des Nachweisgesetzes muss der Arbeitgeber die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts schriftlich festhalten, die einzelnen Bestandteile getrennt. Was in Berlin üblich ist, zeigt der Beitrag zum Physiotherapeut-Gehalt in Berlin.

  2. „Wie werden meine Zertifikate berücksichtigt?“ Manuelle Therapie darf laut Leistungsbeschreibung nur abrechnen, wer eine Weiterbildung von mindestens 260 Stunden mit Abschlussprüfung abgeschlossen hat. Bei der Manuellen Lymphdrainage sind es mindestens 170 Stunden. In beiden Fällen braucht es zusätzlich eine Abrechnungserlaubnis der Kassenseite. Die Praxis bekommt ab 2026 für eine Einheit Manuelle Therapie 35,59 Euro, für allgemeine Krankengymnastik 29,63 Euro. Ihr Zertifikat erweitert also, was die Praxis abrechnen kann. Fragen Sie, ob und wie sich das im Stundenlohn zeigt und ob Sie die zertifizierten Behandlungen auch tatsächlich im Plan haben.

Fortbildung und Freistellung

  1. „Gibt es ein Fortbildungsbudget, und was passiert damit, wenn ich kündige?“ Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung gehört nach dem Nachweisgesetz in die schriftlichen Vertragsbedingungen. Übernimmt die Praxis Kurskosten, steht oft eine Rückzahlungsklausel im Vertrag. Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. März 2022 (9 AZR 260/21) eine vorformulierte Klausel für unwirksam erklärt, weil sie die Rückzahlung auch für den Fall verlangte, dass Beschäftigte kündigen, weil sie unverschuldet dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Lassen Sie sich die Klausel vor der Unterschrift zeigen.

  2. „Werde ich für Kurse freigestellt?“ In Berlin gibt das Bildungszeitgesetz bei einer Fünftagewoche fünf bezahlte Arbeitstage je Kalenderjahr für anerkannte Bildungsveranstaltungen, zusammenlegbar auf zehn Tage. Der Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten. Anmelden müssen Sie die Bildungszeit grundsätzlich sechs Wochen vorher. In Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten darf der Arbeitgeber ablehnen, wenn schon zehn Prozent der gesamten Bildungszeit aller Anspruchsberechtigten genommen oder bewilligt sind. In kleinen Praxen hilft deshalb eine Absprache, die über das Gesetz hinausgeht. Ob ein bestimmter Kurs als Bildungszeit anerkannt ist, können Sie beim Kursanbieter erfragen.

Urlaub und Vertretung

  1. „Wie viele Urlaubstage gibt es, und wie wird Urlaub geplant?“ Das Bundesurlaubsgesetz setzt in § 3 mindestens 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine Sechstagewoche. Bei fünf Arbeitstagen entspricht das 20 Tagen. Den vollen Anspruch erwerben Sie nach § 4 erstmals nach sechs Monaten. Fragen Sie, ob es Sperrzeiten gibt und wie Urlaubswünsche im Team verteilt werden.

  2. „Wer übernimmt meine Patienten, wenn ich krank oder im Urlaub bin?“ Dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Praxis organisiert es selbst. Die Antwort zeigt, ob Ausfälle auf die übrigen Kolleg:innen verteilt werden und ob Sie nach dem Urlaub mit einem vollen Plan zurückkommen.

Organisation der Praxis

  1. „Wer macht Rezeption und Abrechnung?“ Fragen Sie, ob Terminvergabe, Rezeptprüfung und Abrechnung bei eigenem Personal liegen oder zwischen den Behandlungen von Ihnen erledigt werden und wie viel Zeit dafür im Plan vorgesehen ist.

  2. „Gehören Hausbesuche dazu, und wie sind sie organisiert?“ Die Kasse vergütet verordnete Hausbesuche mit einer Pauschale inklusive Wegegeld, ab 2026 sind es 22,78 Euro je Einsatz im häuslichen Umfeld. Für Sie zählt, ob die Fahrten mit dem Dienstwagen oder dem eigenen Auto laufen, wie Kilometer erstattet werden und wie viel Fahrzeit zwischen zwei Terminen eingeplant ist.

Einarbeitung und Probezeit

  1. „Wie läuft die Einarbeitung?“ Fragen Sie, wer Sie einarbeitet, wie lange und ob Sie in den ersten Wochen mit reduziertem Plan starten. Zu klären ist auch, wie Sie Praxissoftware und Dokumentationssystem kennenlernen.

  2. „Wie lange dauert die Probezeit?“ Nach § 622 Absatz 3 BGB darf eine vereinbarte Probezeit höchstens sechs Monate dauern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit zwei Wochen. Das Ende der Probezeit bedeutet in kleinen Praxen aber keinen Kündigungsschutz. Nach § 23 Kündigungsschutzgesetz gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen haben, erst in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern, Teilzeitkräfte werden dabei anteilig gezählt. Die Frage nach der Teamgröße gehört deshalb ins Gespräch.

Was schriftlich festgehalten werden muss

Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, unterschreiben und Ihnen aushändigen. Dazu gehören unter anderem Probezeit, Zusammensetzung des Entgelts, Arbeitszeit mit Pausen, Urlaubsdauer und ein etwaiger Fortbildungsanspruch. Angaben zu Entgelt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen, die Probezeit spätestens am siebten Kalendertag nach Beginn, Urlaub und Fortbildung spätestens einen Monat nach Beginn. Was im Gespräch mündlich zugesagt wird, gehört deshalb in den Vertrag.

Über Aequilibrium

Die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium in der Böhlener Straße 3–5 in Berlin-Hellersdorf, Inhaber Rüdiger Schröder, sucht ausgebildete Physiotherapeut:innen in Vollzeit oder Teilzeit. Der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation bei 22 bis 24 Euro, Stand September 2026. Geöffnet ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr, Wochenenddienst gibt es nicht. Eine Behandlung dauert dort 25 Minuten, und zum Leistungsspektrum gehören auch Hausbesuche. Die Einzelheiten stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeut:innen.

Häufige Fragen

Welche Fragen sollte ich als Physiotherapeut:in im Vorstellungsgespräch stellen?

Fragen Sie nach dem Takt der Termine, nach eigener Zeit für die Dokumentation, nach der Zusammensetzung der Vergütung und danach, wie Zertifikate wie Manuelle Therapie oder Lymphdrainage berücksichtigt werden. Dazu kommen Fortbildungsbudget und Freistellung, Urlaub, Vertretung, Rezeption und Abrechnung, Hausbesuche, Einarbeitung und Probezeit. Diese Punkte bestimmen Ihren Arbeitsalltag stärker als die Stellenanzeige.

Wie lang ist eine Behandlung Krankengymnastik auf Kassenrezept?

Die Vergütungsvereinbarung zum Kassenvertrag nach § 125 SGB V nennt für Krankengymnastik als Einzelbehandlung eine Regelbehandlungszeit von 15 bis 25 Minuten, ebenso für Manuelle Therapie. Die Zeit bezieht sich auf die Behandlung am Patienten. Vor- und Nachbereitung einschließlich Dokumentation gehören zur vergüteten Leistung. Wie eine Praxis ihre Termine taktet, legt sie selbst fest.

Darf ich ohne Zertifikat Manuelle Therapie oder Lymphdrainage abrechnen?

Nein. Manuelle Therapie setzt laut Leistungsbeschreibung zum Kassenvertrag eine abgeschlossene Weiterbildung von mindestens 260 Stunden mit Abschlussprüfung voraus, Manuelle Lymphdrainage eine von mindestens 170 Stunden. Abgerechnet werden darf erst mit Abrechnungserlaubnis. Weil die Praxis diese Positionen höher vergütet bekommt als allgemeine Krankengymnastik, lohnt die Frage, ob sich das in Ihrem Stundenlohn niederschlägt.

Wie lange darf die Probezeit als Physiotherapeut:in dauern?

Nach § 622 Absatz 3 BGB höchstens sechs Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Tarifverträge können Abweichendes regeln. Ob eine Probezeit vereinbart ist und wie lange, muss nach dem Nachweisgesetz schriftlich festgehalten werden.

Habe ich in Berlin Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen?

Das Berliner Bildungszeitgesetz gibt bei einer Fünftagewoche fünf bezahlte Arbeitstage Bildungszeit je Kalenderjahr, zusammenlegbar auf zehn Tage. Der Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung und gilt für anerkannte Bildungsveranstaltungen. In Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn bereits zehn Prozent der gesamten Bildungszeit aller Anspruchsberechtigten genommen oder bewilligt sind.

Muss ich Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn ich kündige?

Das hängt an der Rückzahlungsklausel im Vertrag. Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. März 2022 (9 AZR 260/21) entschieden, dass eine vorformulierte Klausel unwirksam ist, wenn sie die Rückzahlung auch dann verlangt, wenn Beschäftigte kündigen, weil sie unverschuldet dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Lesen Sie eine solche Klausel vor der Unterschrift und lassen Sie sie im Zweifel fachkundig prüfen.

Quellen

  1. Anlage 2: Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie · GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie · Lesefassung gültig ab 01.01.2026
  2. Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie · GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie · Lesefassung gültig ab 01.12.2024
  3. Nachweisgesetz (NachwG), § 2 Nachweispflicht · Bundesministerium der Justiz · Abgerufen 29.09.2026
  4. Urteil vom 1. März 2022, 9 AZR 260/21 · Bundesarbeitsgericht · Abgerufen 29.09.2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen · Bundesministerium der Justiz · Abgerufen 29.09.2026
  6. Kündigungsschutzgesetz, § 23 Geltungsbereich · Bundesministerium der Justiz · Abgerufen 29.09.2026
  7. Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 und 4 · Bundesministerium der Justiz · Abgerufen 29.09.2026
  8. Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) · Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin · Gesetz vom 05.07.2021, abgerufen 29.09.2026

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