Eine Physiotherapiepraxis ist in der Regel so viel wert wie ihre Ausstattung zum heutigen Marktwert plus der Gewinn, den sie ohne die bisherige Inhaberin oder den bisherigen Inhaber voraussichtlich weiter abwirft, multipliziert mit einem Faktor von wenigen Jahren. Den ersten Teil nennt man Substanzwert, den zweiten ideellen Wert oder Praxiswert. Welcher Kaufpreis am Ende angemessen ist, entscheidet sich meist beim zweiten Teil, und dort vor allem bei der Frage, welcher Gewinn in die Rechnung eingeht.
Substanzwert: was in den Räumen steht
Zum Substanzwert zählen Behandlungsliegen, Geräte für Elektro- und Wärmetherapie, Trainingsgeräte, Möbel, EDV und Vorräte. Angesetzt wird der Betrag, den jemand heute für das einzelne Stück zahlen würde. Der Buchwert aus der Anlagenbuchhaltung hilft dabei wenig, weil voll abgeschriebene Geräte dort mit null stehen und trotzdem funktionieren, während manches Gerät mit Restbuchwert technisch überholt ist.
Lassen Sie sich das Anlagenverzeichnis geben und gehen Sie es Stück für Stück durch. Geleaste Geräte gehören dem Leasinggeber und haben im Substanzwert nichts verloren. Bei einer Praxis mit Trainingsfläche oder Rehasportbereich kann der Substanzwert spürbar höher liegen als bei einer reinen Behandlungspraxis, er bleibt aber meist der kleinere Teil des Preises.
Ideeller Wert: das modifizierte Ertragswertverfahren
Für Heilberufspraxen bietet sich eine vereinfachte Form des Ertragswertverfahrens an. Als Vorlage dienen die Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen, die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung 2008 veröffentlicht haben. Sie sind für Arztpraxen geschrieben, die Rechenschritte lassen sich auf eine Physiotherapiepraxis übertragen.
Die Rechnung läuft in vier Schritten.
- Übertragbarer Umsatz. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre vor der Bewertung. Leistungen, die allein an der Person des Abgebenden hängen, werden herausgerechnet.
- Übertragbarer Gewinn. Davon werden die durchschnittlichen Praxiskosten derselben drei Jahre abgezogen, bereinigt um Posten, die nach der Übergabe wegfallen oder neu entstehen.
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn. Vom Gewinn geht ein Betrag für die Arbeit der Inhaberin oder des Inhabers ab. Übrig bleibt der nachhaltig erzielbare Gewinn.
- Prognosemultiplikator. Dieser Gewinn wird mit einer Zahl von Jahren multipliziert. Die Hinweise setzen für eine Einzelpraxis zwei Jahre an, für eine Gemeinschaftspraxis in der Regel 2,5 Jahre.
Die Begründung für den kurzen Zeitraum steht in denselben Hinweisen. Die Bindung der Patientinnen und Patienten an den Inhaber endet mit seinem Ausscheiden, der ideelle Wert verflüchtigt sich deshalb in kurzer Zeit. Das Steuerrecht sieht es ähnlich. Der Bundesfinanzhof spricht im Urteil vom 21. Februar 2017 (VIII R 7/14) von einer anerkannten Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren für entgeltlich erworbene Einzelpraxiswerte. Der Fall betraf eine radiologische Praxis.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn entscheidet über den Preis
In einer inhabergeführten Praxis steckt im Gewinn das Einkommen der Person, die dort selbst behandelt. Wer diesen Gewinn ungekürzt mit einem Faktor multipliziert, zahlt der Verkäuferin einen Teil des Gehalts, das die Käuferin sich später selbst erarbeitet.
Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums beschreibt in einer Antwort vom April 2016 die Ertragswertformel so: Gewinn plus Abschreibungen plus Finanzierungskosten, abzüglich Steuern, kalkulatorischem Unternehmerlohn und kalkulatorischen Zinsen. Welche Höhe beim Unternehmerlohn angemessen ist, legt für Physiotherapiepraxen keine Stelle verbindlich fest. Eine brauchbare Orientierung ist das Bruttogehalt, das eine angestellte Physiotherapeutin mit Leitungsaufgaben verdienen würde, zuzüglich der Arbeitgeberanteile. Die Bundesärztekammer setzte für Ärzte 2008 einen Ausgangswert von 76.000 Euro an und staffelte ihn nach Umsatz. Für eine Physiotherapiepraxis taugt diese Zahl nicht.
Fragen Sie bei jeder Wertangabe deshalb zuerst, ob der Unternehmerlohn abgezogen wurde und in welcher Höhe. Ein Unterschied von 20.000 Euro beim angesetzten Lohn verändert den ideellen Wert bei einem Faktor von zwei um 40.000 Euro.
Multiplikatoren und Umsatzfaustregeln
Belastbare, öffentlich zugängliche Vergleichswerte für Physiotherapiepraxen gibt es kaum. In einer Antwort vom März 2019 nennt das Existenzgründungsportal keinen eigenen Faktor und rät, beim Berufsverband nach einem passenden Multiplikator oder Vergleichswerten zu fragen.
Eine konkrete Spanne nennt der Abrechnungsdienstleister opta data (Beitrag vom 10. Juli 2025). Sie ist als Faustregel zu lesen und bezieht sich auf den durchschnittlichen Jahresgewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).
| Praxistyp laut opta data | Faktor auf das EBITDA |
|---|---|
| kleine bis mittlere Praxis | 1,5 bis 2,0 |
| gut etablierte Praxis | 2,0 bis 2,5 |
| Toplage mit hohem Privatanteil | bis 3,0 |
Eine Datenbasis für diese Spannen nennt der Beitrag nicht. Wichtiger ist, dass das EBITDA einer Einzelpraxis den Unternehmerlohn noch enthält. Derselbe Faktor ergibt auf eine bereinigte Gewinngröße einen deutlich niedrigeren Preis als auf das EBITDA.
Einen Prozentsatz vom Jahresumsatz als Kaufpreis nennen weder das Existenzgründungsportal noch opta data. Bundesärztekammer und KBV haben den reinen Umsatzbezug 2008 für Arztpraxen ausdrücklich aufgegeben, weil er die Kosten ausblendet. Nennt Ihnen jemand einen Umsatzanteil als Kaufpreis, ist das eine Preisvorstellung und keine Bewertung.
Was den Wert hebt und was ihn senkt
Die Hinweise von Bundesärztekammer und KBV lassen Zu- und Abschläge für Faktoren wie Lage, Praxisstruktur, Räume und Kooperationen zu. Sie sollen den errechneten ideellen Wert in der Regel um nicht mehr als 20 Prozent verändern. Für eine Physiotherapiepraxis kommen vor allem diese Punkte in Frage.
- Inhaberabhängigkeit. Behandelt der Abgebende einen großen Teil der Termine selbst, fällt dieser Umsatz mit seinem Ausscheiden ganz oder teilweise weg. Eine Übergangszeit, in der er mitarbeitet und Patienten persönlich übergibt, mindert dieses Risiko.
- Personal. Die Arbeitsverhältnisse gehen bei einer Übernahme nach § 613a BGB auf Sie über. Ein eingespieltes Team trägt den Umsatz weiter. Hohe Fluktuation in den letzten Jahren spricht für einen Abschlag.
- Mietvertrag. Eine Praxis mit Behandlungsräumen und Trainingsfläche zieht selten um. Eine kurze Restlaufzeit ohne Verlängerungsoption senkt den Wert, weil der Gewinn nur so lange gesichert ist wie der Standort.
- Verordnungsmix. Hängt der Umsatz an wenigen verordnenden Arztpraxen, reicht ein Wechsel in einer dieser Praxen, um die Auslastung zu verändern. Eine breite Streuung stabilisiert den Ertrag.
- Privatanteil. opta data ordnet Praxen in Toplage mit hohem Privatanteil den höchsten Faktor zu. Prüfen Sie, wie stabil dieser Anteil über mehrere Jahre war und ob er an der Person des Inhabers hängt.
- Lage und Erreichbarkeit. Einzugsgebiet, Anbindung an den Nahverkehr und die Zahl der Praxen in der Umgebung ändern sich mit einem Inhaberwechsel nicht. Diesen Teil des Werts können Sie vor Ort selbst einschätzen.
Due Diligence: diese Zahlen sollten Sie sehen
Das Existenzgründungsportal empfiehlt, drei bis fünf Jahre auszuwerten, fünf seien optimal. Für eine Physiotherapiepraxis gehören dazu:
- betriebswirtschaftliche Auswertungen, Gewinnermittlungen und Summen- und Saldenlisten
- die Entwicklung der Patientenzahlen über denselben Zeitraum
- der Umsatz aufgeteilt nach gesetzlichen Kassen, Privatversicherten und Selbstzahlern
- der Anteil der Behandlungen, die der Inhaber selbst erbringt, abgeglichen mit dem Terminplan
- Personalkosten je Kopf, Ein- und Austritte der letzten Jahre
- Anlagenverzeichnis, Leasingverträge und Mietvertrag samt Restlaufzeit
Welche Punkte darüber hinaus vor der Unterschrift geklärt sein sollten, von der Zulassung bis zur Patientenkartei, steht in unserer Checkliste zur Praxisübernahme.
Wer ein Gutachten erstellt
Für eine erste Einschätzung reicht oft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, der Heilberufspraxen betreut und Einblick in die Bücher bekommt. Geht es um größere Beträge oder sind sich Käufer und Verkäufer uneinig, kommt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Frage. Solche Sachverständige führt das bundesweite Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern, dort lässt sich nach Sachgebiet suchen.
Beauftragen Sie den Gutachter selbst, denn ein vom Verkäufer bezahltes Gutachten wird in dessen Auftrag erstellt. Die Bewertung ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung zum Kaufvertrag. Die Folgen für Ihre Finanzierung und Ihre Steuerlast sollten Sie mit einer fachkundigen Beratung durchgehen. Was bei der Gründung sonst anfällt, erklärt unser Beitrag Physiotherapeut:in selbstständig machen.
Eine Praxis zum Durchrechnen in Berlin-Hellersdorf
Rüdiger Schröder gibt die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium in der Böhlener Straße ab und sucht öffentlich eine Nachfolge. Zur Praxis gehört ein angeschlossenes Rehabilitationssportzentrum. Wer die Schritte oben an einem konkreten Fall anwenden möchte, findet die Eckdaten auf der Seite zur Praxis mit Rehasportzentrum in Hellersdorf.
Stand der genannten Quellen: 29. September 2026.