Wer eine Physiotherapiepraxis kauft, übernimmt mehr als Liegen und Räume. Mit der Unterschrift kommen Arbeitsverträge, ein Mietverhältnis, laufende Verordnungen und eine Kartei voller Gesundheitsdaten dazu, manchmal auch Steuerschulden aus dem Vorjahr. Die meisten dieser Punkte lassen sich vor dem Vertrag gut regeln und danach nur noch schlecht. Die Punkte unten stehen ungefähr in der Reihenfolge, in der sie anfallen.
Die Reihenfolge zuerst
Zwei Abhängigkeiten bestimmen den Ablauf, und beide lassen sich nicht nachträglich reparieren.
Die erste betrifft das Geld. Der Förderkredit der KfW muss beantragt sein, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Kauf- und Mietvertrag kommen erst danach.
Die zweite betrifft die Kassen. Die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen hängt an Ihrer Person. Nach § 11 Absatz 7 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie endet die Zulassung des Vorgängers, sobald er die Praxis verkauft. Sie beantragen Ihre eigene bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, die nach § 124 Absatz 2 SGB V für alle Kassen im Land entscheidet. Eine Frist, bis wann diese Stelle entscheiden muss, nennt das Gesetz nicht.
Daraus ergibt sich die Abfolge. Zuerst stellen Sie den Förderantrag, danach schließen Sie Miet- und Kaufvertrag und stellen den Zulassungsantrag. Den Übergabetag legen Sie erst endgültig fest, wenn die Zulassung erteilt ist.
Die Checkliste
Geld und Zulassung
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Förderantrag vor dem ersten Vertrag. Laut KfW-Produktinformation zum Programm 067 (Stand 1. Februar 2026) dürfen Sie erste Verträge abschließen, sobald Ihre Bank den Kreditantrag an die KfW weitergeleitet hat. Auf die Zusage müssen Sie nicht warten.
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Zulassungsvorbehalt im Kaufvertrag. Der Vertrag sollte erst wirksam werden, wenn Ihre Zulassung vorliegt. Sonst zahlen Sie für eine Praxis, in der Sie Kassenpatienten noch nicht abrechnen dürfen.
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Unterlagen für die Zulassung sammeln. § 11 Absatz 6 des Rahmenvertrags verlangt die Urkunde über die Berufsbezeichnung und den Nachweis, dass Sie die Räume nutzen dürfen, meist also den Mietvertrag. Dazu kommen eine Raumskizze mit Quadratmetern und Deckenhöhe je Raum und eine Aufstellung der Geräte. Skizze und Geräteliste bekommen Sie am leichtesten vom Vorgänger, solange er verkaufen möchte. Was die Arbeitsgemeinschaft bei den Räumen prüft, steht in unserem Beitrag zur Kassenzulassung und den Anforderungen an die Räume.
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Institutionskennzeichen beantragen. Jeder zugelassene Leistungserbringer rechnet mit einem eigenen IK ab (§ 17 Absatz 1 Rahmenvertrag). Vergeben wird es von der Sammel- und Verteilungsstelle IK im Haus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Den Antrag können Sie stellen, während der Kaufvertrag noch verhandelt wird.
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Anzeige durch den Vorgänger einplanen. Zulassungsrelevante Änderungen muss der bisherige Inhaber der Arbeitsgemeinschaft mindestens zwei Wochen vorher anzeigen (§ 11 Absatz 4). Planen Sie diese Anzeige im Übergabeplan mit ein.
Räume, Team und Patienten
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Mietvertrag mit dem Vermieter klären. Der Mietvertrag gehört dem Vorgänger. Damit Sie in ihn eintreten, muss der Vermieter zustimmen, am besten in einer Vereinbarung, die alle drei Seiten unterschreiben. Prüfen Sie dabei die Restlaufzeit, denn von ihr hängt ab, wie lange Sie am Standort planen können.
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Belegschaft rechtzeitig unterrichten. Nach § 613a BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse, die am Übergabetag bestehen, auf Sie über, mit Betriebszugehörigkeit, offenem Urlaub und Überstunden. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten müssen vorher in Textform über Zeitpunkt, Grund und Folgen informiert werden. Ab Zugang haben sie einen Monat Zeit, schriftlich zu widersprechen. Wer das Schreiben erst am Übergabetag verschickt, weiß einen Monat lang nicht sicher, wer bleibt.
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Patientenkartei getrennt regeln. Gesundheitsdaten lassen sich nicht wie Inventar verkaufen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verweist auf Urteile des Bundesgerichtshofs, nach denen ein Praxisverkauf samt Kartei ohne eindeutige Einwilligung der Patienten grundsätzlich unwirksam ist. Als praktikablen Weg beschreibt es das Zwei-Schrank-Modell. Die alten Akten bleiben verschlossen und in der Verfügung des Vorgängers. Sie sehen eine Akte erst ein, wenn die Patientin oder der Patient wieder zu Ihnen kommt und einverstanden ist. Die Hinweise sind für Arztpraxen geschrieben und lassen sich auf eine Physiotherapiepraxis übertragen.
Abrechnung, Inventar und Haftung
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Laufende Verordnungen absprechen. Für Rezepte, die über den Stichtag laufen, gibt es eine eigene Regel in § 18 Absatz 11 des Rahmenvertrags. Die zweite Praxis rechnet mit einer Verordnungskopie ab, nachdem die Abrechnungsstelle der Kasse informiert wurde. Bereits abgerechnete Einheiten werden auf der Kopie vermerkt, Teilabrechnungen gibt es nicht. Stimmen Sie mit dem Vorgänger vorher ab, wer welche Einheiten abrechnet.
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Liquidität für die ersten Wochen einplanen. Die Rechnungen an die Kassen sind 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen fällig (§ 18 Absatz 12). Die Löhne des ersten Monats werden in der Regel früher fällig.
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Inventar gegen die Pflichtausstattung abgleichen. Beim Verkauf ohne Umzug prüft die Arbeitsgemeinschaft die Räume nicht erneut, die Pflichtausstattung nach Anlage 5 des Rahmenvertrags dagegen schon. Lassen Sie sich eine Inventarliste mit Anschaffungsjahr und Zustand geben und gleichen Sie sie mit der Anlage ab. Geleaste Geräte gehören nicht dem Vorgänger. Sie gehen nur mit Zustimmung des Leasinggebers auf Sie über.
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Haftung für Altschulden begrenzen. § 75 Absatz 1 der Abgabenordnung lässt Sie für betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge wie die Lohnsteuer haften. Gemeint sind Beträge, die seit Beginn des Kalenderjahres vor der Übergabe entstanden sind. Die Haftung ist auf das übernommene Vermögen begrenzt. Für Ansprüche der Beschäftigten, die vor dem Stichtag entstanden sind, haftet der Vorgänger nach § 613a Absatz 2 BGB ein Jahr lang neben Ihnen. Im Vertrag helfen eine Freistellung durch den Vorgänger und ein Einbehalt vom Kaufpreis, der sie absichert.
Einen Punkt deckt der Heilmittelvertrag nicht ab. Gehört zur Praxis ein Angebot für Rehabilitationssport oder Funktionstraining, klären Sie gesondert, wie die Anerkennung als Anbieter auf Sie übergeht. Fragen Sie auch, welche Übungsleiterinnen und Übungsleiter bleiben.
Die Punkte 2, 7, 8 und 12 enthalten Vertragsklauseln mit rechtlichen Folgen. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift von einer Anwältin oder einem Anwalt für Medizinrecht und von Ihrer Steuerberatung prüfen.
Finanzierung
Für die meisten Übernahmen ist die Hausbank der erste Ansprechpartner, auch für Förderkredite. Die KfW vergibt ihre Gründerkredite nicht direkt. Sie beantragen sie bei einer Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, die das Darlehen dann weiterreicht.
Für kleinere Übernahmen ist der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) gedacht. Er finanziert bis zu 200.000 Euro, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel, und steht ausdrücklich auch für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens offen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine fünf Jahre selbstständig sind. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos. Das entlastet die Bank, an Ihrer Rückzahlung ändert es aber nichts, denn Sie schulden weiterhin den vollen Betrag. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht.
Fehlen der Bank Sicherheiten, lässt sich eine Bürgschaftsbank einschalten. Sie bürgt gegenüber der Hausbank für einen Teil des Kredits und verlangt dafür eine Provision, die in den Liquiditätsplan gehört.
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus übernimmt, kann zusätzlich einen Gründungszuschuss beantragen. § 93 SGB III verlangt einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa eines Kreditinstituts, zur Tragfähigkeit. Nach § 94 SGB III gibt es sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und dazu monatlich 300 Euro. Danach sind auf Antrag weitere neun Monate mit je 300 Euro möglich. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen, einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Planen Sie den Zuschuss deshalb höchstens als möglichen Zusatz ein, auf den Ihre Finanzierung nicht angewiesen ist.
Was zur Selbstständigkeit sonst gehört, von Anmeldungen bis Versicherungen, steht in unserem Beitrag Physiotherapeut:in selbstständig machen.
Aequilibrium sucht eine Nachfolge
Rüdiger Schröder gibt die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium in der Böhlener Straße in Berlin-Hellersdorf ab, zusammen mit dem angeschlossenen Rehasportzentrum. Er sucht dafür eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Wenn Sie diese Liste an einer echten Praxis durchgehen möchten, finden Sie alles Weitere auf der Seite zur Praxisübernahme in Hellersdorf.
Stand der genannten Vorschriften und Förderbedingungen: 29. September 2026.