Wer sich als Physiotherapeut:in selbstständig machen will, kann eine neue Praxis gründen oder eine bestehende übernehmen. Für die Kassenzulassung verlangen beide Wege dasselbe. Unterschiedlich sind der Zeitpunkt, zu dem das meiste Geld fließt, und das, was Sie am ersten Tag vorfinden. Bei der Neugründung bezahlen Sie Räume, Ausstattung und die Monate, in denen sich der Terminkalender erst füllt. Bei der Übernahme bezahlen Sie einen Kaufpreis und bekommen einen laufenden Betrieb mit Patientinnen, Patienten und Team. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet sich an der Frage, wie lange Ihre eigene Anlaufphase dauern würde.
Die meisten Menschen, die sich selbstständig machen, gründen neu. Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 waren 86 Prozent aller Existenzgründungen im Jahr 2025 Neugründungen und 10 Prozent Übernahmen eines bestehenden Unternehmens. Die Zahlen gelten für alle Branchen zusammen. Eine eigene Auswertung für Physiotherapiepraxen enthält der Bericht nicht.
Was Sie auf beiden Wegen brauchen
Mit gesetzlich Versicherten abrechnen darf nur, wer nach § 124 SGB V zugelassen ist. Absatz 1 nennt drei Bedingungen. Sie brauchen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss. Ihre Praxisausstattung muss eine zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erlauben. Außerdem müssen Sie die Verträge über die Heilmittelversorgung anerkennen. Eine Mindestzahl an Berufsjahren steht nicht im Gesetzestext. Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden, fragen Sie vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle ab.
Zuständig ist eine Arbeitsgemeinschaft, die die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bilden. Ihre Entscheidung gilt für alle Krankenkassen, Sie stellen also einen einzigen Antrag. Die Zulassung wird Ihnen als Person erteilt. Wer eine Praxis kauft, beantragt sie deshalb genauso neu wie jemand, der gründet.
Zwei Formalien laufen neben der Zulassung her. Für die Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen. Die neunstellige Nummer vergibt die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK), über sie läuft der Zahlungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern. Außerdem müssen Sie die Eröffnung der Praxis nach § 192 SGB VII binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Für Physiotherapiepraxen ist das die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Welche Anforderungen die Räume erfüllen müssen, beschreibt unser Beitrag zu Kassenzulassung und Praxisräumen.
Was eine Neugründung kostet
Eine aktuelle, amtlich erhobene Zahl für die Gründung einer Physiotherapiepraxis gibt es nicht. Eine ältere Größenordnung aus staatlicher Quelle stammt vom Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Dort hieß es im April 2016, für die Neueröffnung einer Praxis würden meist 35.000 bis 65.000 Euro finanziert. Wo es im Einzelfall liegt, hängt laut Portal an Standort, Ausstattung und den eigenen Vorstellungen. Das Portal vermerkt inzwischen selbst, dass es nicht mehr aktualisiert wird. Zehn Jahre Preisentwicklung bei Mieten, Umbau und Geräten fehlen in dieser Spanne. Für eine Planung in Berlin im Jahr 2026 ist sie höchstens der untere Rand.
Einen Vergleich liefert wieder der KfW-Gründungsmonitor. Über alle Branchen lag der mediane Finanzmitteleinsatz einer Gründung im Vollerwerb 2025 bei 15.000 Euro. Eine Physiotherapiepraxis liegt schon nach der alten Spanne beim Zwei- bis Vierfachen, weil die Zulassung eine vollständig eingerichtete Praxis voraussetzt.
Schwerer als die Investition wiegt die Anlaufzeit. Die Ausstattung muss vorhanden sein, bevor über die Zulassung entschieden wird. Sie unterschreiben also den Mietvertrag, bauen um und kaufen Geräte, während noch keine Kasse zahlt. Eine Frist, innerhalb derer die Arbeitsgemeinschaft entscheiden muss, nennt § 124 SGB V nicht. Nach der Zulassung beginnt der Aufbau des Patientenstamms, und der hängt an Arztpraxen in der Umgebung, die Ihnen Verordnungen zuschicken. Miete, Versicherungen und Gehälter laufen in dieser Zeit in voller Höhe.
Auch das Team suchen Sie selbst. Nach einem Report des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlten 2024 in der Physiotherapie 11.979 Fachkräfte, mehr als in jedem anderen Gesundheitsberuf. Wer neu gründet und von Anfang an mit Angestellten plant, sollte diese Suche früh beginnen.
Was Sie bei einer Übernahme bekommen
Zuerst übernehmen Sie Räume, die für eine Zulassung schon einmal geprüft wurden. § 124 Absatz 3 SGB V berechtigt die Arbeitsgemeinschaft zwar zur Prüfung, schreibt aber zugleich vor, mehrfache Praxisprüfungen zu vermeiden. Ihren Antrag stellen Sie trotzdem selbst. Ob die Ausstattung noch dem Stand entspricht, den die Zulassung verlangt, können Sie vor der Unterschrift klären.
Dazu kommen ein Terminkalender, der am ersten Tag gefüllt ist, und Verordnungswege, die über Jahre gewachsen sind. Beides kann sich nach dem Wechsel ändern, denn Patientinnen, Patienten und verordnende Ärzte entscheiden dann neu, ob sie bleiben. Eine Übergangszeit, in der die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber noch mitarbeitet und Sie vorstellt, senkt dieses Risiko.
Auch das Team geht auf Sie über. Führen Sie die Praxis als Betrieb weiter, treten Sie nach § 613a Absatz 1 BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Eine Kündigung wegen des Inhaberwechsels ist nach Absatz 4 unwirksam. Bei der beschriebenen Lage auf dem Arbeitsmarkt ist ein eingearbeitetes Team viel wert, auch wenn Sie es sich nicht selbst ausgesucht haben.
Der größte Posten ist hier der Kaufpreis, und den zahlen Sie vorab. Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten, steht in der Checkliste zur Praxisübernahme.
Förderung für beide Wege
Gründungszuschuss. Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmt, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Nach § 93 SGB III brauchen Sie dafür noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Die Tragfähigkeit Ihrer Gründung muss eine fachkundige Stelle bestätigen, etwa ein Fachverband oder ein Kreditinstitut. Nach § 94 SGB III gibt es sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Danach sind bis zu neun weitere Monate mit 300 Euro monatlich möglich. Das Gesetz formuliert eine Kann-Leistung, einen Anspruch haben Sie nicht.
KfW. Der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) finanziert bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Übernahmen fördert die KfW ausdrücklich. Sie trägt 80 Prozent des Kreditrisikos Ihrer Bank, was die Zusage erleichtert. Für den Kredit selbst haften weiterhin Sie.
Investitionsbank Berlin. In Berlin kommt das Programm Berlin Start dazu. Es nennt freie Berufe und die Übernahme bestehender Unternehmen ausdrücklich. Die Darlehen reichen von 5.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro, abgesichert über eine Bürgschaft von höchstens 70 Prozent. Die IBB vergibt außerdem den GründungsBONUS Plus als Zuschuss. Er richtet sich laut IBB vor allem an innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell. Ob Ihre Praxis dort passt, klären Sie vorab mit der IBB.
Bei KfW und IBB muss der Antrag über die Hausbank gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Die IBB schließt Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben ausdrücklich aus. Unterschreiben Sie deshalb weder Kauf- noch Mietvertrag, solange der Antrag nicht bei der Bank liegt.
Woran Sie die Entscheidung festmachen
Eine Neugründung passt, wenn Sie etwas aufbauen wollen, das es in Ihrer Gegend so nicht gibt. Das kann ein eigener fachlicher Schwerpunkt sein oder eine Praxis, die überwiegend privat abrechnet. Sie passt auch, wenn Sie Ihr Team selbst zusammenstellen möchten und genug Kapital haben, um mehrere Monate mit halbleerem Kalender zu überstehen.
Eine Übernahme passt, wenn Sie schnell auf volle Auslastung kommen wollen. Sie starten dann mit gewachsenen Abläufen, einem bestehenden Mietvertrag und einem Team, das Sie nicht ausgewählt haben. Vieles davon können Sie später ändern, allerdings nur nach und nach.
Für den Vergleich hilft eine Rechnung, die beide Wege gleich behandelt. Rechnen Sie aus, wie viel Geld finanziert sein muss, bis die Praxis zum ersten Mal ihre Kosten trägt. Bei der Neugründung gehören Investition, die Kosten der Anlaufmonate und Ihr eigener Lebensunterhalt in diese Summe. Bei der Übernahme sind es Kaufpreis, Nebenkosten und eine Reserve für den Fall, dass nach dem Wechsel Patientinnen und Patienten abwandern. Liegen beide Summen nebeneinander, lässt sich ein Kaufpreis einordnen.
Eine Praxis in Hellersdorf sucht eine Nachfolge
Rüdiger Schröder gibt die Sport- und Physiotherapie „Aequilibrium“ in der Böhlener Straße 3–5 in Berlin-Hellersdorf ab und sucht eine Nachfolge. Zur Praxis gehört ein eigenes Zentrum für Rehabilitationssport und Funktionstraining. Wenn Sie eine Übernahme in Berlin erwägen, finden Sie Eckdaten und den Weg zu einem vertraulichen Gespräch auf der Seite zur Praxisübernahme in Hellersdorf.
Was angestellte Physiotherapeut:innen in Berlin verdienen, ist der Vergleichswert für jede Rechnung zur eigenen Praxis. Die Zahlen stehen im Beitrag zum Gehalt in Berlin.