Ohne Kassenzulassung kann eine Physiotherapiepraxis keine Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das Gesetz verlangt dafür neben Berufserlaubnis und Vertragsanerkennung eine Praxisausstattung, die „eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet“. Wie viele Quadratmeter das sind, wie hoch die Decke sein muss und welche Geräte im Raum stehen müssen, regelt das Gesetz selbst nicht. Diese Werte stehen in einer Anlage zum Bundesvertrag für Physiotherapie, und sie weichen von dem ab, was in vielen Ratgebern steht.
Wo die Anforderungen heute geregelt sind
§ 124 SGB V nennt in Absatz 1 drei Voraussetzungen für die Zulassung. Die Einzelheiten hat früher der GKV-Spitzenverband in Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 festgelegt. Diesen Absatz gibt es nicht mehr, im Gesetzestext steht an seiner Stelle „(weggefallen)“. Heute verpflichtet § 125 Abs. 2 Nr. 10 SGB V die Vertragspartner, die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen im Versorgungsvertrag selbst zu vereinbaren.
Für die Physiotherapie ist das der Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, in Kraft seit dem 1. August 2021. Nach § 11 Abs. 3 des Vertrags müssen Räume und Pflichtausstattung nach Maßgabe der Anlage 5 nachgewiesen werden. Auf der Vertragsseite des GKV-Spitzenverbands steht diese Anlage weiterhin in der Fassung vom 21.07.2021. Die seither veröffentlichten Änderungsvereinbarungen betreffen andere Anlagen, zuletzt am 17.12.2025 die Vergütung.
Das hat praktische Folgen. Die alten Empfehlungen in der Fassung vom 26.11.2018 verlangten einen großen Behandlungsraum mit 20 m² Therapiefläche, eine lichte Raumhöhe von 2,50 m und 30 Stunden Öffnungszeit pro Woche. Diese Zahlen kursieren weiter. Wer mit ihnen nach Räumen sucht, sortiert Flächen aus, die nach dem geltenden Vertrag genügen würden.
Die räumlichen Mindestanforderungen
Alle Werte stammen aus Anlage 5 „Zulassungsvoraussetzungen“, die Öffnungszeit aus § 12 des Vertrags.
| Anforderung | Mindestwert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Therapiefläche gesamt | 23 m² | Anlage 5, Ziff. 2.1 |
| davon ein Behandlungsbereich | 15 m² | Anlage 5, Ziff. 2.1 |
| davon ein Behandlungsbereich | 8 m² | Anlage 5, Ziff. 2.1 |
| je weiterer gleichzeitig tätiger Therapeut | ein Bereich mit 8 m² | Anlage 5, Ziff. 2.2 |
| lichte Höhe der Behandlungsräume | 2,40 m | Anlage 5, Ziff. 2.4 |
| Fliesen oder wasserfeste Verkleidung im Nassbereich | bis 2,40 m Höhe | Anlage 5, Ziff. 2.6 |
| gerätegestützte Krankengymnastik | zusätzlich 30 m², je weiterem Gerät 4 m² | Anlage 5, Ziff. 4.2.1 |
| Öffnungszeit für GKV-Versicherte | 3 Tage und 25 Stunden pro Woche | Vertrag, § 12 Abs. 1 |
Die 23 m² beziehen sich auf die Therapiefläche in den Behandlungsbereichen. Empfang, Flur und Wartezone kommen in dieser Rechnung nicht vor. Ab wie vielen Therapeuten jemand als „zusätzlich“ zählt, sagt die Anlage nicht ausdrücklich. Die Empfehlungen von 2018 hatten die Grundfläche auf zwei gleichzeitig arbeitende Vollzeitkräfte ausgelegt. Wer mit drei oder mehr Kolleginnen parallel plant, sollte die Rechnung vorab mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft klären.
Was ohne Zahl geregelt ist
Daneben gelten einige Regeln ohne Zahl. Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, außer dahinter liegen nur Räume, die während der Therapie nicht genutzt werden. Jeder Behandlungsraum muss sich lüften, heizen und beleuchten lassen. Die Böden müssen trittsicher, fugenarm und leicht zu desinfizieren sein, im Nassbereich rutschhemmend und mit Bodenablauf. In jedem Behandlungsbereich muss man sich die Hände desinfizieren können. Wer Warmpackungen abgibt, braucht einen eigenen Arbeitsbereich zur Aufbereitung und bei wiederverwendbaren Packungen ein zusätzliches Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser.
Für Wartebereich und Toilette nennt Anlage 5 keine Maße. § 11 Abs. 5 des Vertrags verlangt, dass die Praxis für Versicherte zugänglich und von privaten Räumen getrennt ist. Die Praxisräume sollen zusammenhängen, Wartebereich und Toiletten dürfen mit anderen Angeboten geteilt werden. Nach § 13 sollen neue Praxisräume barrierefrei zugänglich sein, das regionale Baurecht gilt zusätzlich.
Offen lässt die Anlage auch, wie ein Behandlungsbereich abgetrennt sein muss. Die Empfehlungen von 2018 verlangten feste Wände oder verankerte Stellwände von mindestens 2 m Höhe mit sichtgeschütztem Zugang. Ob die Berliner Arbeitsgemeinschaft sich daran weiter orientiert, steht in keinem veröffentlichten Dokument. Fragen Sie nach, bevor Sie Trennwände bestellen.
Pflichtausstattung und Zusatzausstattung
Die Pflichtausstattung nach Ziffer 3.1 ist kurz:
- zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, jede mit Lagerungsmaterial wie Nacken- und Knierolle
- Geräte für Übungsbehandlungen und Krankengymnastik
- genügend Kurzzeituhren für die Behandlungsbereiche
- eine Notrufanlage dort, wo der Therapeut nicht ständig anwesend ist, mit einem Signalton, den nur der Behandler abstellen kann
- eine Möglichkeit zur Eisanwendung
- ein Wärmegerät, darunter mindestens eines für strahlende Wärme wie Infrarot
- Laken, Tücher, Kissen, Polster und Decken in ausreichender Menge
Bei den Übungsgeräten gibt es keine feste Liste mehr. Die Anlage überlässt die Auswahl der Praxis, die sich dabei an der Leistungsbeschreibung orientiert. Für Hausbesuche nehmen Therapeutinnen und Therapeuten mit, was die jeweilige Behandlung braucht.
Zusatzausstattung wird nur fällig, wenn Sie die entsprechende Leistung anbieten. Für gerätegestützte Krankengymnastik sind das die Fläche aus der Tabelle, ein doppelter Universalzugapparat mit Trainingsbank, Funktionsstemme, Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber und Vertikalzugapparat. Kombigeräte sind erlaubt, wenn sie Gruppen bis drei Personen abdecken. Für Elektrotherapie braucht es Geräte im Mittel- oder Niederfrequenzbereich, für medizinische Bäder eine säurebeständige Wanne mit mindestens 200 Litern. Ein Therapiebecken muss mindestens 12 m² Wasserfläche und 3 m kleinste Seitenlänge haben und darf höchstens 1,35 m tief sein. Für besondere Maßnahmen der Physiotherapie prüft die Arbeitsgemeinschaft außerdem die Weiterbildung und erteilt eine eigene Abrechnungserlaubnis (§ 124 Abs. 2a SGB V).
Wer in Berlin prüft
Zuständig ist laut Verzeichnis der zulassenden Stellen die ARGE Heilmittelzulassung Berlin/Brandenburg, angesiedelt bei der vdek-Landesvertretung in der Stresemannstraße 91. Sie entscheidet nach § 124 Abs. 2 SGB V für alle gesetzlichen Kassen. Mit dem Antrag reichen Sie nach § 11 Abs. 6 des Vertrags die Berufsurkunde, einen Miet- oder Eigentumsnachweis, eine Raumskizze mit Quadratmetern und Deckenhöhe je Raum sowie eine Geräteliste ein. Nach § 124 Abs. 3 SGB V darf die ARGE die Praxis zu den üblichen Praxiszeiten besichtigen.
Was bei einer Übernahme anders ist
Die Zulassung gehört dem zugelassenen Leistungserbringer. Nach § 11 Abs. 7 des Vertrags endet sie mit dem Verkauf der Praxis, der Käufer braucht eine eigene. Dieselbe Vorschrift begrenzt aber, was dabei geprüft wird. Beim Verkauf ohne Umzug prüft die ARGE die persönlichen Voraussetzungen der neuen Inhaberin oder des neuen Inhabers und die Pflichtausstattung, die räumlichen Anforderungen dagegen nicht. Ziehen Sie mit der Praxis um, werden die Räume neu geprüft.
Drei Punkte sollten Sie trotzdem vor der Unterschrift klären. Die Pflichtausstattung wird geprüft, also gehört eine Inventarliste in den Vertrag, und Geräte, die der Verkäufer mitnimmt, fehlen Ihnen am Prüftag. Wenn Sie mehr Therapeutinnen gleichzeitig beschäftigen wollen als bisher, brauchen Sie nach Ziffer 2.2 weitere Behandlungsbereiche. Außerdem müssen die Anforderungen nach § 11 Abs. 4 dauerhaft erfüllt sein, ein Umbau ist der ARGE mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Wie sich Übernahme und Neugründung sonst unterscheiden, beschreibt der Beitrag zum Thema als Physiotherapeut selbstständig machen. Was bei einer Übernahme sonst auf die Liste gehört, steht in der Checkliste zur Praxisübernahme.
Aequilibrium sucht eine Nachfolge
Die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium in der Böhlener Straße in Berlin-Hellersdorf wird mit ihrem Rehabilitationssportzentrum zur Übernahme angeboten. Inhaber Rüdiger Schröder gibt die Praxis ab. Wie die Übergabe ablaufen soll und wie Sie Kontakt aufnehmen, steht auf der Seite zur Übernahme der Praxis Aequilibrium.