Die Fahrzeit zwischen zwei Hausbesuchen gehört zur Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zählt Fahrten, die zu einer Arbeit außerhalb des Betriebs gehören, zur geschuldeten Arbeitsleistung. Wie diese Zeit bezahlt wird, darf der Vertrag regeln, unter den Mindestlohn darf die Bezahlung aber nicht fallen. Wer für die Touren den eigenen Wagen nimmt, hat Anspruch auf Ersatz der Kosten. Bis 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer bleibt dieser Ersatz steuerfrei. Ein Dienstwagen, den Sie auch privat fahren dürfen, wird als Sachbezug versteuert. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Was Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag regelt, geht vor, und im Streitfall lohnt sich fachkundiger Rat.
Was die Krankenkasse für einen Hausbesuch zahlt
Ein Hausbesuch ist eine eigene Position im Kassenvertrag und muss ärztlich verordnet sein. Die Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 SGB V, gültig ab 1. Januar 2026, vergütet ihn als Pauschale. Für den Besuch im häuslichen Umfeld rechnet die Praxis die Position X9950 ab, 22,78 Euro, die Zuzahlung der Versicherten beträgt 2,28 Euro. Bis Ende 2025 hieß diese Position X9933.
Im Pflegeheim, in einer Behinderteneinrichtung oder einem Hospiz gilt die Position X9951 mit 13,09 Euro, auch wenn dort nur eine Person behandelt wird. Für Patientinnen und Patienten in Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege und im betreuten Wohnen gibt es die Position X9922 mit 22,78 Euro. Die drei Positionen lassen sich für eine Behandlung nicht kombinieren und werden je Versicherter oder Versichertem in der Regel nur einmal am Tag abgerechnet. Der Hausbesuch wird auf dem Verordnungsblatt mit dem Datum und der erbrachten Leistung bestätigt.
Ein Kilometergeld der Kasse gibt es nicht. Die Pauschale heißt im Vertrag „Hausbesuch inklusive Wegegeld“ und ist gleich hoch, ob der Weg zwei oder zwölf Kilometer lang ist. Die Behandlung selbst wird zusätzlich vergütet, Krankengymnastik als Einzelbehandlung zum Beispiel mit 29,63 Euro. Diese Beträge sind Einnahmen der Praxis. Ob Sie als angestellte Therapeutin oder angestellter Therapeut davon etwas sehen, entscheidet Ihr Vertrag.
Fahrzeit zwischen den Patienten ist Arbeitszeit
Die maßgebliche Entscheidung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2020, 5 AZR 36/19. Geklagt hatte ein Servicetechniker im Außendienst. Das Gericht hält fest, dass der Weg zur Arbeit in der Regel Privatsache ist. Anders liegt es, wenn die Arbeit außerhalb des Betriebs zu erbringen ist. Dann gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptpflichten. Das Urteil nennt die Fahrten zwischen den Kunden ausdrücklich. Es zählt auch die Fahrt zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück dazu, gleich ob sie am Betrieb oder an der Wohnung beginnt.
Übertragen auf Hausbesuche ist die Fahrt von der Praxis zum ersten Patienten, von dort zum nächsten und zurück in die Praxis Arbeit. Beginnt Ihr Tag ausnahmsweise direkt beim Patienten, lohnt eine schriftliche Absprache, ab wann gezählt wird.
Das Gericht sagt im selben Urteil auch, dass Arbeits- oder Tarifvertrag für Fahrzeiten eine andere Vergütung vorsehen dürfen als für die Behandlung. Eine Vergütung für Wegezeiten kann sogar ganz ausgeschlossen werden. Die Grenze ist der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde liegt und für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden muss. Lesen Sie deshalb die Klausel zu Fahrzeiten im Vertrag sorgfältig. Was als Pause zählt und was nicht, steht im Beitrag zur Arbeitszeit in der Physiotherapie.
Mit dem eigenen Auto: Kilometergeld und Steuer
Wer mit Billigung der Praxis den eigenen Wagen für Hausbesuche nutzt, hat Kosten, die bei der Arbeit für die Praxis entstehen. Die Rechtsgrundlage für den Ersatz ist § 670 BGB, den die Arbeitsgerichte auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anwenden. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Die Höhe kann der Arbeitsvertrag als Pauschale je Kilometer festlegen.
Nach § 3 Nr. 16 EStG sind Reisekostenerstattungen steuerfrei, soweit sie die Werbungskosten nach § 9 nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG erlaubt für beruflich veranlasste Fahrten den Kilometersatz, den das Bundesreisekostengesetz als höchste Wegstreckenentschädigung festlegt. Das sind nach § 5 Abs. 2 BRKG 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Eine Hausbesuchsrunde von 40 Kilometern bringt also bis zu 12 Euro steuerfrei. Was die Praxis darüber hinaus zahlt, ist steuerpflichtiger Lohn.
Der tägliche Weg von der Wohnung zur Praxis fällt nicht unter diese Regel, dafür gilt die Entfernungspauschale. Führen Sie für die Touren eine Liste mit Datum, Strecke und Kilometern. Zahlt die Praxis weniger als 0,30 Euro, lässt sich die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Unfall mit dem Privatwagen
Für Unfälle auf solchen Fahrten gibt es eine eigene Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. Juni 2011 entschieden (8 AZR 102/10), dass der Arbeitgeber Unfallschäden am Fahrzeug der Beschäftigten entsprechend § 670 BGB ersetzen muss, wenn der Wagen mit seiner Billigung in seinem Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Das trifft laut Urteil zu, wenn der Arbeitgeber sonst ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen oder wenn er die Beschäftigten auffordert, das eigene Auto zu nehmen. Bei Hausbesuchen mit dem Privatwagen liegt das nahe.
Wie viel ersetzt wird, hängt am Verschulden. Bei leichtester Fahrlässigkeit haften Beschäftigte nicht mit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden nach den Umständen des Einzelfalls geteilt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Anspruch grundsätzlich ausgeschlossen. Wer den vollen Ersatz verlangt, muss darlegen, dass er den Unfall höchstens leicht fahrlässig verursacht hat.
Eine Ausnahme nennt das Urteil ebenfalls. Wer für dieses Risiko eine besondere Vergütung erhält, trägt den Schaden selbst. Prüfen Sie deshalb, ob der Vertrag die Kilometerpauschale ausdrücklich als Abgeltung des Unfallrisikos beschreibt.
Der Dienstwagen und die 1-Prozent-Regel
Stellt die Praxis ein Auto, entfallen Kilometergeld und das Schadensrisiko am eigenen Wagen. Wie hoch eine Selbstbeteiligung bei Schäden ist, steht in der Vereinbarung zur Überlassung. Steuerlich spielt der Dienstwagen erst eine Rolle, wenn Sie ihn auch privat fahren dürfen. Dann gilt nach § 8 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 jeden Monat 1 Prozent des inländischen Listenpreises bei Erstzulassung als geldwerter Vorteil, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Dürfen Sie damit auch zur Praxis fahren, kommen monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Praxis dazu.
Bei einem Listenpreis von 30.000 Euro und zehn Kilometern Arbeitsweg ergibt 1 Prozent 300 Euro. Dazu kommen 10 mal 9 Euro, zusammen erhöhen also 390 Euro im Monat Ihr steuerpflichtiges Brutto. Alternativ kann der Vorteil über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden. Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge setzt § 6 einen geminderten Listenpreis an. Dürfen Sie den Wagen nur für die Touren nutzen, fällt diese Regel nicht an, denn § 8 Abs. 2 knüpft an die private Nutzung.
Fragen für das Vorstellungsgespräch
Wer eine Stelle mit Hausbesuchen in Aussicht hat, klärt am besten vor der Unterschrift:
- wie viele Hausbesuche an einem Tag geplant sind und in welchem Gebiet
- ob die Fahrzeit im Terminplan eigene Minuten hat oder in die Behandlungszeit fällt
- ob ein Dienstwagen gestellt wird und ob er privat genutzt werden darf
- wie hoch die Kilometerpauschale für den Privatwagen ist und was sie abgelten soll
- wer bei einem Schaden am Privatwagen zahlt
Warum Hausbesuche in einem Bezirk mit vielen älteren Menschen gefragt sind, beschreibt der Beitrag Als Physiotherapeut:in in Marzahn-Hellersdorf arbeiten.
Hausbesuche bei Aequilibrium
Die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium liegt in der Böhlener Straße 3–5 in 12627 Berlin-Hellersdorf, Inhaber ist Rüdiger Schröder. Neben den Behandlungen in der Praxis machen wir Hausbesuche. Offen sind Stellen für ausgebildete Physiotherapeut:innen in Vollzeit oder Teilzeit, der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation bei 22 bis 24 Euro, Stand September 2026. Wochenenddienst gibt es nicht. Wie die Fahrten zu Hausbesuchen geregelt sind, besprechen Sie am besten direkt mit Rüdiger Schröder. Die Einzelheiten zur Stelle stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeut:innen.