Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben Physiotherapeut:innen nur, wenn die Praxis groß genug ist. Für die unbefristete Teilzeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, für die befristete Brückenteilzeit mehr als 45. Teilzeit während der Elternzeit können Sie ebenfalls ab mehr als 15 Beschäftigten verlangen. Liegt Ihre Praxis darunter, wird Teilzeit mit Kind im Arbeitsvertrag vereinbart. Kommt es mit der Praxis zum Streit, lassen Sie sich fachkundig beraten, etwa von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unbefristete Teilzeit nach § 8 TzBfG
Die Grundregel hat mit Kindern zunächst nichts zu tun. Wer länger als sechs Monate in einer Praxis arbeitet, kann verlangen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit sinkt. Auszubildende zählen bei der Schwelle von mehr als 15 Arbeitnehmern nicht mit. Den Wunsch und den Umfang melden Sie spätestens drei Monate vorher in Textform an. Wie die Stunden auf die Woche verteilt sein sollen, sollen Sie gleich dazuschreiben. Mit Kind entscheidet die Verteilung darüber, ob Kita-Zeiten und Dienstplan zusammenpassen.
Die Praxis muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Das Gesetz nennt als Beispiele eine wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb und unverhältnismäßige Kosten. Die Entscheidung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform vorliegen. Lehnt die Praxis bis dahin nicht ab, gelten Stunden und Verteilung so, wie Sie sie beantragt haben.
Die Teilzeit nach § 8 hat kein Enddatum, und einen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit gibt das Gesetz nicht. Nach § 9 TzBfG muss der Arbeitgeber Sie bei einer frei werdenden Stelle mit mehr Stunden nur bevorzugt berücksichtigen, und auch das mit Ausnahmen. Eine erneute Verringerung können Sie frühestens zwei Jahre nach der Zustimmung oder der berechtigten Ablehnung verlangen. Die allgemeinen Regeln zu Wochenstunden, Pausen und Kündigungsfrist stehen im Beitrag zur Arbeitszeit als Physiotherapeut:in.
Brückenteilzeit: befristet weniger arbeiten
Die Brückenteilzeit hat ein festes Ende, und das macht sie für Eltern kleiner Kinder interessant. Nach § 9a TzBfG verringern Sie die Arbeitszeit für einen vorher bestimmten Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahren. Danach gilt wieder die ursprüngliche Stundenzahl. Wartezeit, Antragsfrist von drei Monaten und Textform sind dieselben wie bei § 8.
Den Anspruch gibt es allerdings nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten dürfen zusätzlich ablehnen, wenn schon eine bestimmte Zahl anderer Beschäftigter in Brückenteilzeit ist, bei 46 bis 60 Arbeitnehmern sind das vier. Während der Brückenteilzeit können Sie die Stunden nach diesem Gesetz weder weiter senken noch erhöhen. Eine Praxis mit einem Standort und zehn Beschäftigten liegt unter dieser Schwelle und unter der von § 8.
Teilzeit in der Elternzeit
Die Elternzeit selbst ist an keine Betriebsgröße gebunden. Sie besteht bis zum dritten Geburtstag des Kindes, und bis zu 24 Monate davon können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr nehmen. Anmelden müssen Sie die Elternzeit nach § 16 BEEG in Textform, spätestens sieben Wochen vorher für die ersten drei Lebensjahre und 13 Wochen vorher für die Zeit danach.
Während der Elternzeit dürfen Sie nach § 15 BEEG bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Über Stunden und Verteilung sollen sich Praxis und Beschäftigte innerhalb von vier Wochen einigen. Klappt das nicht, haben Sie zweimal während der gesamten Elternzeit einen Anspruch auf Verringerung. Voraussetzung sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, mehr als sechs Monate im selben Betrieb und eine Arbeitszeit von 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate. Ablehnen darf die Praxis dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen, in Textform und mit Begründung. Für die ersten drei Lebensjahre gilt eine Frist von vier Wochen nach Zugang des Antrags, für die Zeit danach acht Wochen. Versäumt die Praxis die Frist, gilt Ihre Teilzeit als festgelegt.
Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor der Elternzeit vereinbart war. Das hält § 15 Absatz 5 BEEG ausdrücklich fest. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit braucht die Zustimmung der eigenen Praxis, die sie innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Wer in Teilzeit zurückkommt, kann Elterngeld Plus beziehen. Es beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, das ohne Einkommen zustünde, läuft dafür doppelt so lange, denn ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Bezogen werden kann es bis zum 32. Lebensmonat des Kindes, solange es ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung von mindestens einem Elternteil genommen wird. Nicht voll erwerbstätig im Sinne des Elterngelds ist, wer im Durchschnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitet.
Den Partnerschaftsbonus nach § 4b BEEG gibt es, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Dann bekommt jeder Elternteil für diesen Lebensmonat einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus, mindestens für zwei und höchstens für vier Monate, und zwar ohne Lücke hintereinander. Eine Stelle mit 24 bis 32 Stunden passt deshalb gut zu dieser Phase. Wie viel Gehalt bei weniger Stunden bleibt, rechnet der Beitrag zum Physiotherapeut-Gehalt in Berlin vor.
Kinderkrankentage 2026
Wird das Kind krank, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Nach § 45 SGB V gilt für das Kalenderjahr 2026 eine Sonderregel. Versicherte bekommen je Kind bis zu 15 Arbeitstage, insgesamt höchstens 35, Alleinerziehende bis zu 30 und höchstens 70. Die Dauerregel im selben Paragrafen liegt bei 10 Tagen je Kind und 25 insgesamt. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis. Das Kind muss gesetzlich versichert und jünger als zwölf Jahre sein, bei einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, gilt keine Altersgrenze. Außerdem darf keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen können. Für diese Tage muss die Praxis Sie unbezahlt freistellen, und diesen Anspruch kann kein Arbeitsvertrag ausschließen. Eine Mindestgröße der Praxis setzt § 45 nicht voraus.
Kleine Praxis: verhandeln und festschreiben
Auch unter den Schwellen gibt Ihnen das Gesetz einen Ansatzpunkt. Nach § 7 TzBfG muss der Arbeitgeber einen Wunsch nach anderer Dauer oder Lage der Arbeitszeit mit Ihnen besprechen, eine Pflicht zur Zustimmung folgt daraus aber nicht. Eine Mindestgröße der Praxis nennt die Vorschrift nicht. Nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und einem Wunsch in Textform bekommen Sie innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform.
Wer die Praxis wechselt, verhandelt die Stunden am besten vor der Unterschrift. In den Vertrag gehören dann die Wochenstunden und die Lage der Arbeitstage. Wer später wieder mehr arbeiten will, lässt auch das Datum dafür eintragen. Eine vertraglich vereinbarte Rückkehr zu mehr Stunden übernimmt in einer kleinen Praxis die Aufgabe der Brückenteilzeit, die das Gesetz dort nicht vorsieht. In der neuen Praxis beginnen außerdem die sechs Monate Wartezeit für § 8 TzBfG und § 15 BEEG von vorn.
Teilzeit bei Aequilibrium
Die Sport- und Physiotherapie Aequilibrium in der Böhlener Straße 3–5 in Berlin-Hellersdorf sucht ausgebildete Physiotherapeut:innen in Vollzeit oder Teilzeit. Inhaber ist Rüdiger Schröder. Die Praxis ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet, am Wochenende gibt es keinen Dienst. Vollzeit sind 38 Wochenstunden, Teilzeit wird nach Absprache vereinbart. Der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation bei 22 bis 24 Euro, Stand September 2026. Die Einzelheiten stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeut:innen.